HRB 25581

Havelconcept GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Brandenburg an der Havel
Rechtsform
221110
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
30.03.2026
Datenstand
2026-05-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Normen Gatermann

Brandenburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Handelsregister

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Stand 2026-06-18

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Trockenbau-, Ausbau- und Montagearbeiten, Einbau genormter Baufertigteile, Bodenlegearbeiten, Energieberatung sowie Gebäudeanalyse.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 404/18 · Havelconcept GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 404/18
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 25581
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havelconcept GmbH, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 4. März 2026, 35 IN 404/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 404/18 · Havelconcept GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 404/18
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 25581
35 IN 404/18

Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Havelconcept GmbH, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Normen Gatermann, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel, wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 54.1.57,22 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 25 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

35 IN 404/18, Amtsgericht Potsdam, 11. März 2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 404/18 · Havelconcept GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 404/18
Wirksam am
04.02.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 25581
35 IN 404/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Havelconcept GmbH, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Normen Gatermann, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - hat der Verwalter am 28.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Potsdam, 3. Februar 2025, 35 IN 404/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 404/18 · Havelconcept GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 404/18
Wirksam am
20.01.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 25581
35 IN 404/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Havelconcept GmbH, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Normen Gatermann, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.03.2022 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 19. Januar 2022, 35 IN 404/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25581 P HRB 25581 P: Havelconcept GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 6…
HRB 25581 P: Havelconcept GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Neueintragungen
HRB 25581 P HRB 25581 P: Havelconcept GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel. Inländische Geschäftsanschrift: Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: D…
HRB 25581 P: Havelconcept GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel. Inländische Geschäftsanschrift: Am Elisabethhof 12, 14772 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: Die Ausführung von Trockenbau-, Ausbau- und Montagearbeiten, Einbau genormter Baufertigteile, Bodenlegearbeiten, Energieberatung sowie Gebäudeanalyse. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:
Gatermann, Normen, *XX.XX.XXXX, Brandenburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.2012

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.