HRA 6337
Haustein Motors Chemnitz e.K.
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Chemnitz
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Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 518 IN 155/20 · Haustein, Silvio · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 518 IN 155/20
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 6337
Aktenzeichen: 518 IN 155/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Silvio Haustein, geb. XX.XX.XXXX, Am Seitenweg 24, 09496 Marienberg
Inhaber der Haustein-Motors Chemnitz e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6337
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 07.11.2025 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2020 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6337 HRA 6337: Haustein Motors Chemnitz e.K., Chemnitz, Müllerstraße 31 - 33, 09113 Chemnitz. Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.04.2020, AZ: 518 IN 155/20,…
HRA 6337 HRA 6337: Haustein Motors Chemnitz e.K., Chemnitz, Müllerstraße 31 - 33, 09113 Chemnitz. Errichtet: Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Spreegarage e.K. Inhaber: Silvio Haustein, Zweigniederlassun…
HRA 6337 Haustein Motors Chemnitz e.K., Chemnitz, (Müllerstraße 31 - 33, 09113 Chemnitz).Einzelkaufmann. Inhaber: Haustein, Silvio, Marienberg, *XX.XX.XXXX.
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