HRA 42964

Hausmeister Service Alfred Edelmann e. K.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osthofen

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Registerdaten

Sitz
Osthofen
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

13 IN 73/22
03.08.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Alfred Edelmann, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),

wird der für den 30.07.2026 anberaumte Schlusstermin aufgehoben und neuer Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, den 27.08.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 27.08.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

b) Anhörung zur Bestimmung des Treuhänders gem. § 288 InsO sowie zu den in § 292 Abs. 2 InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Anträge sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen

c) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 27.08.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 03.08.2026
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
13 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alfred Edelmann, geb. am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964), hat der Insolvenzverwalter gem. § 188 InsO angezeigt, dass der verfügbare Massebestand € 6.309,69 beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von
€ 430.274,39 zu berücksichtigen.

Amtsgericht Worms, 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

13 IN 73/22
26.06.2026

In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des

Alfred Edelmann, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),

wird die Vergütung
des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanz
gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme

wie folgt festgesetzt:

Gründe

Das Verfahren wurde am 03.11.2022 eröffnet.

Die Vergütung entspricht der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 65255,40€. Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Mit den Auslagen zuerkannt wurden die Kosten für die übertragenen und durchgeführten Zustellungen. Es wurden 19 Zustellungen mit jeweils 3,50 € festgesetzt.

Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, auf die Regelvergütung einen Zuschlag in Höhe von 30 % zu gewähren.

Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Worms (Hardtgasse 6, 67547 Worms) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht ein-geht.
Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden

oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

13 IN 73/22
26.06.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Alfred Edelmann, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),

wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, den 30.07.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 30.07.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 30.07.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 26.06.2026
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
13 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Alfred Edelmann, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

13 IN 73/22
17.11.2025

In dem Restschuldbefreiungsverfahren

Alfred Edelmann, geboren am XX.XX.XXXX,
Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim,
Tel.: 0621/440040, Fax: 0621/448399,

wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt.

Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 03.11.2025 erwirbt, gehört gemäß § 300a Abs. 1 InsO nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.

G r ü n d e :

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde durch Beschluss vom 03.11.2022 eröffnet. Die Abtretungsfrist endete daher am 03.11.2025.

Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner gehört.

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.

Dem Schuldner ist daher die Restschuldbefreiung zu erteilen.

Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 03.11.2022 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
13 IN 73/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Alfred Edelmann, geb. am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964), wurde beschlossen:

Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 12.11.2025. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.

Die Abtretungsfrist endet mit dem 03.11.2025 . Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Worms, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
20.02.2024
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

13 IN 73/22
20.02.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Alfred Edelmann, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),

wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 73/22 · Edelmann, Alfred · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Wirksam am
30.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRA 42964
13 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alfred Edelmann, geb. am XX.XX.XXXX, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 InsO angezeigt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätitkgeit des Insolvenzschuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört, und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Amtsgericht Worms, 27.01.2023
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 42964 HRA 42964: Hausmeister Service Alfred Edelmann e. K., Osthofen, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen. (Grünanlagenpflege, Parkplatzreinigung und Winterräumdienst sowie die Durchführung von Reparaturen un…
HRA 42964: Hausmeister Service Alfred Edelmann e. K., Osthofen, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen. (Grünanlagenpflege, Parkplatzreinigung und Winterräumdienst sowie die Durchführung von Reparaturen und Umrüstungen von Einkaufswagen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Edelmann, Alfred, Osthofen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.