HRB 22213

Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sangerhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.01.2022
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andy Hoppstock

Mansfeld OT Siebigerode

Geschäftsführer(in)

Claudia Kettermann

Hamm

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen UG (haftungsbeschränkt) Stendal
  2. Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Merseburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die Förderung der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO). Dieser Unternehmensgegenstand wird verwirklicht im Inland und Ausland insbesondere durch die Gründung und den Betrieb von durch approbierle Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichlungen und insbesondere von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft wird genäß § 95 SGB V insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen, aber auch der privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten betrieben. MVZ verden als Zweckbetriebe nach 66 AO geführt, so dass mindestens zwei Drittel der Leistungen hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO zugutekommen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
22.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
22.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
22.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.

Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Emmert, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:

Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 126.670,59 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 334.264,56 € (§188 InsO).

Amtsgericht Halle (Saale), 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 11.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
04.10.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 13.11.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
" Abschluss eines Vergleiches mit der Deutschen Stiftung krankheitsbedingter Mangelernährung. Insgesamt besteht hier ein Forderungsvolumen von € 34.666,00. Der Vergleich dient insofern der außergerichtlichen Einigung über den zur Masse zu leistenden Betrag.

Der Vergleich ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - einsehbar.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
11.04.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Laubmoos 16, 39030 Gais, ITALIEN, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 06.04.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sang…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.01.2022 (Az. 59 IN 359/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
07.01.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: Über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: Claudia Murgia, Heessener Dorfstraße 67A, 59073 Hamm, (Geschäftsführerin), ist am 01.01.2022 um 13:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Emmert, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: halle@ra-vonstein.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 01.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
19.11.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzantragsverfahren der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertreten durch: Claudia Murgia, Heessener Dorfstraße 67A, 59073 Hamm, (Geschäftsführerin), hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 18.11.2021 um 13.30 Uhr beschlossen:

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes einen Massekredit bis zu einem Betrag in Höhe von € und darüber hinaus weitere Masseverbindlichkeiten für die durch die Kreditaufnahme entstehenden marktüblichen Zinsen und Kosten/Bankbearbeitungsgebühren sowie etwaige von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattete Differenzbeträge zwischen dem Insolvenzgeld und dem vorfinanzierten Nettolohn, zu begründen.

Das Gesamtvolumen der zu begründenden Masseverbindlichkeiten wird einstweilen auf bis € begrenzt.

Gründe:

Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2021 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Alt. InsO), und Verfügungen der Schuldnerin von der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin abhängig gemacht. Als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin kann diese, anders als der vorläufige Insolvenzverwalter (vgl. § 55 Abs. 2 InsO). Eine Ausdehnung des § 55 InsO im Rahmen von Gesetzesänderungen ist bislang nicht erfolgt (vgl. die Bestrebungen im Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersversorgung und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.08.2005 (BT-Drucks. 618/05), Stellungnahme des Bundesrates vom 23.09.2005, sowie Gegenäußerung der Bundesregierung vom 08.03.2006).
Wäre der hier eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter die umfassende Verfügungsbefugnis eingeräumt worden wären die von ihr begründeten Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten.

Die Anordnung der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung wäre vorliegend aber unverhältnismäßig, da die Geschäftsführerin der Schuldnerin in dem Verfahren umfassend mit- und zuarbeitet, so dass für eine vollständige Entziehung der Verfügungsbefugnis kein Anlass besteht. Hinzu kommt, dass durch die Anordnung der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung höhere Verfahrenskosten entstehen, die die Masse neben der zu begründenden Masseverbindlichkeit zusätzlich schmälern. Dieses Dilemma kann nur durch die sog. Aufwertung gelöst werden, welche nunmehr auch der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung vertritt (vgl. schon BGH ZIP 2002, 1625, 1629 und in der Folgezeit BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - IX ZR 61/08, NZI 2009, 475 Rn. 13 mwN; Kreft/Lohmann, InsO, 5. Aufl., § 55 Rn. 29 und zuletzt: BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 233/09 -, Rn. 9, juris), danach kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter auch ohne begleitendes allgemeines Verfügungsverbot dazu ermächtigen, einzelne, im Voraus genau festgelegte Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse einzugehen, soweit dies für eine erfolgreiche Verwaltung nötig ist. Dem Gericht ist insoweit auch ein weiter Spielraum eingeräumt (vgl. so schon Uhlenbruck, KTS 1994, 169, 178).

Die Begründung von Masseverbindlichkeiten dient vorliegend der Absicherung der Betriebsfortführung bei der Schuldnerin, welche saniert werden soll.

Nach dem derzeitigen Sachstand können die Masseverbindlichkeiten durch die Betriebsfortführung erfüllt werden.

Im Übrigen gilt § 25 Abs. 2 InsO analog.

§ 208 InsO wird durch diesen Beschluss nicht berührt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.11.2021

G r ü n d e:

Fölsing
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sang…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 12.11.2021 (Az. 59 IN 359/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 359/21 · Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 359/21
Wirksam am
12.11.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 22213
59 IN 359/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22213), vertr. d.: 1. Claudia Murgia, Heessener Dorfstraße 67A, 59073 Hamm, (Geschäftsführerin), 2. Andy Hoppstock, Mansfeld, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2021 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Emmert, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: halle@ra-vonstein.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sang…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen. Bestellt: Geschäftsführer: Kettermann, Claudia, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sang…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen. Bestellt: Geschäftsführer: Hoppstock, Andy, Mansfeld OT Siebigerode, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wemhoff, Monika, Hamm, *XX.XX.XXXX.
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HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Ries…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Riestedter Weg 9, 06526 Sangerhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sangerhäuser Straße 9, 06526 Sangerhausen.
Veränderungen
HRB 22213 HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Ries…
HRB 22213: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Riestedter Weg 9, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knöfler, Markus, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Masin, Markus, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wemhoff, Monika, Hamm, *XX.XX.XXXX.
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HRB 22213 HRB 22213: Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Merseburg, Johann-Krane-Weg 25, 48149 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2016 hat…
HRB 22213: Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Merseburg, Johann-Krane-Weg 25, 48149 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 11 a (Vermögensanfall) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum Sangerhausen der Deutsche Stiftung krankheitsbedingte Mangelernährung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Neuer Sitz: Sangerhausen. Geschäftsanschrift: Riestedter Weg 9, 06526 Sangerhausen. Bestellt: Geschäftsführer: Knöfler, Markus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 22213 HRB 22213: Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen UG (haftungsbeschränkt), Stendal, Mendelstr.11, 48149 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Satzung neu gefass…
HRB 22213: Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen UG (haftungsbeschränkt), Stendal, Mendelstr.11, 48149 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). Neuer Sitz: Merseburg. Geschäftsanschrift: Johann-Krane-Weg 25, 48149 Münster. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die Förderung der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO). Dieser Unternehmensgegenstand wird verwirklicht im Inland und Ausland insbesondere durch die Gründung und den Betrieb von durch approbierle Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichlungen und insbesondere von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft wird genäß § 95 SGB V insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen, aber auch der privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten betrieben. MVZ verden als Zweckbetriebe nach 66 AO geführt, so dass mindestens zwei Drittel der Leistungen hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO zugutekommen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stücker, Johannes, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Dr. Masin, Markus, Billerbeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 22213 HRB 22213:Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen UG (haftungsbeschränkt), Stendal, Mendelstr.11, 48149 Münster.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2015…
HRB 22213:Medizinische Versorgungszentren für metabolische Erkrankungen UG (haftungsbeschränkt), Stendal, Mendelstr.11, 48149 Münster.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2015. Geschäftsanschrift: Mendelstr.11, 48149 Münster. Gegenstand des Unternehmens: Der Gesellschaftszweck besteht in der Gründung und dem Betrieb von durch approbierte Ärzte geleitete Gesundheitseinrichtungen und insbesonde-re von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft wird gemäß § 95 SGB V insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen, aber auch der privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten betrieben. Stammkapital: 1,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Stücker, Johannes, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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