GnR 936
Hausärztliche Versorgung PLUS eG
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Köln
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Registerdaten
- Sitz
- Köln
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Letzte Eintragung
- 09.02.2026
- Datenstand
- 2026-04-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manfred Imbert
Stolberg
Oliver Funken
Rheinbach
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch die Ausgründung von - und den Betrieb eigener hausärztlicher Praxen in verschiedenen Organisationsformen, insbesondere von HVZ/PVZ, sowie die Zurverfügungstellung von Service- und Managementleistungen zur Optimierung der Betriebsführung. Ziel ist die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, insbesondere in unterversorgten Gebieten, durch die Erhaltung einer hochwertigen Medizin, inbesondere durch Sicherung von Qualitätsstandards und Eröffnung neuer flexibler Arbeitszeitmodelle. Gegenstand der Genossenschaft ist: a) die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz hausärztlich tätiger Ärzte, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Organisationsmodellen bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und die Unterstützung durch Service- und Managementleistungen; b) Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Bereich der Allgemeinmedizin im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, insbesondere in unterversorgten Gebieten, und orientiert am individuellen Patientenwohl (patientenorientierte, hausärztliche Versorgung); c) die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperationen und durch Verhandlungskooperationen; d) die Unterstützung der hausärztlichen Tätigkeit der Mitglieder der Hausarztverbände; e) die Nutzung von Rationalisierungseffekten, z.B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften etc.; f) die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder der Hausarztverbände; g) die politische Interessenvertretung der Mitglieder; h) die Unterstützung bzw. die Durchführung des Marketings für die ausgegründeten HVZs
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70d IN 362/25 · Hausärztliche Versorgung PLUS eG · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 362/25
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Köln, GnR 936
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 936 eingetragenen Hausärztliche Versorgung PLUS eG, gegründet am 22.02.2023, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Manfred Imbert, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln und Herrn Dr. med. Oliver Funken, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
Geschäftszweig: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch die Ausgründung von - und den Betrieb eigener hausärztlicher Praxen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 08:29 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln, Telefon: 0221 430 63210, Fax: 0221 430 63212.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.04.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Veräußerung des Betriebes, den Verkauf der Arztpraxen (§ 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 362/25
Amtsgericht Köln, 01.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70d IN 362/25 · Hausärztliche Versorgung PLUS eG · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 362/25
- Wirksam am
- 03.11.2025
- Registerbezug
- Köln, GnR 936
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 936 eingetragenen Hausärztliche Versorgung PLUS eG, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Manfred Imbert, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln und Herrn Dr. med. Oliver Funken, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
Geschäftszweig: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch die Ausgründung von - und den Betrieb eigener hausärztlicher Praxen
ist am 03.11.2025, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 362/25
Amtsgericht Köln, 03.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.