HRB 10437

Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, OT Steinberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marklkofen, OT Steinberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
18.08.2016
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Brigitte Helga Brummel

Landau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Günter-Gerhard Wild

Mengkofen

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Gegenstand des Unternehmens

Tagespflege für Senioren und pflegebedürftige Menschen und alle damit zusammen hängenden Nebentätigkeiten. Die Betreuungsform Tagespflege in der Behindertenpflege und im Seniorenbereich ist ein Betreuungs- und Pflegeangebot für Menschen, die sich nicht (mehr) selber vollständig versorgen können; ferner Erbringung von Leistungen für Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI der teilstationären Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI), sowie Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen aller Art einschließlich der Betreuung von Senioren Wohngruppen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme IN 680/26 · Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 680/26
Wirksam am
15.10.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 10437
IN 680/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH, Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Brummel Brigitte Helga, geb. Lengauer
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10437
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Langnickel & Haydn, Bahnhofstraße 44, 94469 Deggendorf, Gz.: SL-5039-26/SL/SL

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 680/26 · Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 680/26
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 10437
Az.: IN 680/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH, Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Brummel Brigitte Helga, geb. Lengauer
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10437
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.09.2026 um 13:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christoph Sorg, Speisemarkt 7, 84130 Dingolfing, Telefon: +49(8731)934089-0, Telefax: +49(8731)934089-9, Email: dingolfing@schiebe.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 10437 HRB 10437: Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH, Marklkofen, OT Steinberg, Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, OT Steinberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016. Geschäfts…
HRB 10437: Haus Regenbogen Pflegetreuhand GmbH, Marklkofen, OT Steinberg, Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, OT Steinberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016. Geschäftsanschrift: Milchstraße 55, 84163 Marklkofen, OT Steinberg. Gegenstand des Unternehmens: Tagespflege für Senioren und pflegebedürftige Menschen und alle damit zusammen hängenden Nebentätigkeiten. Die Betreuungsform Tagespflege in der Behindertenpflege und im Seniorenbereich ist ein Betreuungs- und Pflegeangebot für Menschen, die sich nicht (mehr) selber vollständig versorgen können; ferner Erbringung von Leistungen für Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI der teilstationären Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI), sowie Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen aller Art einschließlich der Betreuung von Senioren Wohngruppen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brummel, Brigitte Helga, Landau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wild, Günter-Gerhard, Mengkofen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.