VR 200074

Haus & Grund Region Ludwigsburg e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigsburg

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Registerdaten

Sitz
Ludwigsburg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Ludwigsburg e.V. Ludwigsburg
  2. Haus- und Grundbesitzer Verein Ludwigsburg Ludwigsburg
  3. Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Region Ludwigsburg e.V. Ludwigsburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 200074 VR 200074: Haus & Grund Region Ludwigsburg e.V., Ludwigsburg ( Ludwigsburg). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse…
VR 200074: Haus & Grund Region Ludwigsburg e.V., Ludwigsburg ( Ludwigsburg). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2021 und 04.09.2021 der Verein "Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Freiberg und Umgebung e.V.", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart VR 201322) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.