VR 565

Haus & Grund Hamm e.V.

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamm

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Registerdaten

Sitz
Hamm
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Hamm und Umgebung Hamm
  2. Haus- und Grundbesitzerverein von Hamm und Umgegend Hamm
  3. Haus und Grund Hamm Hamm
  4. Haus und Grund Hamm e.V. Hamm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 565 VR 565:Haus & Grund Hamm e.V., Hamm (Julienweg 5 a, 59071 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner M…
VR 565:Haus & Grund Hamm e.V., Hamm (Julienweg 5 a, 59071 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 05.05.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.05.2014 mit dem Haus u. Grund Hamm-Heessen e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, VR 717) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.