HRB 5526
HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Cottbus
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Registerdaten
- Sitz
- Cottbus
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 18.12.2025
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 12.02.2026 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 12.02.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 212.956,27 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 53.719,49 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 16. Dezember 2025
Az.: 63 IN 135/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 13.10.2025
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
Cottbus, den 09.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 03.02.2025
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 06.03.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 16. Januar 2025
Az.: 63 IN 135/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5526 CB HRB 5526 CB: HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Cottbus, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Paeschke, Heinz Joachim; ist mangels einer wesen…
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 26.08.2019
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH (HRB 5526 CB),
Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus; vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Heinz Joachim Paeschke
wird gem. § 75 Abs. 1 InsO auf Antrag des Verwalters eine weitere
Gläubigerversammlung einberufen und Termin bestimmt auf
Dienstag, 10. September 2019, 10.30 Uhr,
vor dem Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130 in 03048 Cottbus, Saal 21.
Der Termin dient der Berichterstattung des Insolvenzverwalters sowie der
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger zum Verkauf des im Eigentum der
Schuldnerin stehenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Sandow
Blatt 16234.
Eine Abschrift des Grundstückskaufvertragsentwurfes liegt zur Einsicht der
Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Hinweis gemäß § 160 Abs. 1 InsO: Ist die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Cottbus, den 22.08.2019, Az.: 63 IN 135/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5526 CB HRB 5526 CB: HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Cottbus, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 A…
Forderungsprüfung 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 10.09.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
Installati-ons & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, wurde am
06.09.2018, um 11:50 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick
11, 14129 Berlin. Forderungen der Insol-venzgläubiger sind bis zum 12.10.2018
unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die
Anmeldungsunterlagen werden spä-testens ab dem 22.10.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 5. November 2018. Spätestens an
diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen
widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§
149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Be-schluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 6. September 2018,
Az.: 63 IN 135/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 135/18 · HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 135/18
- Wirksam am
- 11.07.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5526
HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH (Registergericht: Cottbus HRB
5526 CB), Peitzer Straße 33, D 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Joachim Paeschke, Ringweg 9,
03099 Kolkwitz-Limberg ist heute, am 10.07.2018, um 17.05 Uhr
Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 10.07.2018, 63 IN 135/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5526 CB HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Cottbus, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus. Geschäftsanschrift: Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus.
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