HRB 207468

HaTeC Bau GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schellerten
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.11.2022
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gheorghe Pirnau

Schellerten

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Fassadensanierung sowie Putzarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 15/22 -132 · HaTeC Bau GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 15/22 -132
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 207468
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

50 IN 15/22 -132
16.10.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten
(AG Hildesheim, HRB 207468), vertreten durch:
1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (Geschäftsführer)
vertreten durch: 1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf

Montag, den 23.11.2026.

Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.

Tagesordnung:

Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO:

Zustimmung zum getroffenen Vergleich mit Herrn Yaser Azad zur Abgeltung von
Rückgewähr-bzw. Schadensersatzansprüchen gemäß Versäumnisurteil des
Landgerichts Hamburg vom 05.02.2026, Geschäfts-Nr. 320 O 385/25.

Auf das Schreiben Insolvenzverwalters vom 30.09.2026, in welchem auch der
Vergleichsinhalt zur Akte gereicht wurde, wird Bezug genommen.

Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Petzold
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 15/22 -132 · HaTeC Bau GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 15/22 -132
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 207468
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

50 IN 15/22 -132
01.10.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten
(AG Hildesheim, HRB 207468), vertreten durch:
1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (Geschäftsführer)
vertreten durch:
1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf

Montag, den 03.11.2025.

Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.

Tagesordnung:

Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO:

Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum getroffenen Vergleich mit Frau Ceylan Seylan zur Abgeltung der Stammeinlagenforderung gemäß Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 16.09.2025, Geschäftszeichen: 412 HKO 36/25

Auf das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 18.09.2025, in welchem auch eine Abschrift des Vergleichs zur Akte gereicht wurde, wird Bezug genommen.

Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Petzold
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 15/22 -132 · HaTeC Bau GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 15/22 -132
Wirksam am
09.11.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 207468
50 IN 15/22: Über das Vermögen der HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (AG Hildesheim, HRB 207468), vertr. d.: 1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg, ist am 03.11.2022 um 09:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511-22889-0, Fax: 0511-22889-222.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.12.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.01.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.12.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.01.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 07.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207468 HRB 207468: HaTeC Bau GmbH, Schellerten, Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten. Nicht mehr Geschäftsführer: Yorulmaz, Fikret, Schellerten, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pirnau, Gheorghe, Schelle…
HRB 207468: HaTeC Bau GmbH, Schellerten, Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten. Nicht mehr Geschäftsführer: Yorulmaz, Fikret, Schellerten, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pirnau, Gheorghe, Schellerten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 207468 HRB 207468: HaTeC Bau GmbH, Schellerten, Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021 hat die…
HRB 207468: HaTeC Bau GmbH, Schellerten, Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 161922) nach Schellerten beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neue Geschäftsanschrift: Garmisser Straße 2, 31174 Schellerten. Gegenstand: Fassadensanierung sowie Putzarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yorulmaz, Fikret, Schellerten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.