HRB 23601

Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Altenkirchen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altenkirchen
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-07 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hartmann GmbH Wissen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 57/23 · Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 57/23
Wirksam am
12.10.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 23601
11 IN 57/23: Über das Vermögen der Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 8, 57610 Altenkirchen (Westerwald) (AG Montabaur, HRB 23601), vertr. d.: Matthias Robert Hartmann, Birkenweg 6, 57610 Altenkirchen (Westerwald), (Geschäftsführer), ist am 09.10.2023 um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Gläser, Haus II, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/950240, Fax: 02602/9502411, Internet: jglaeser@raglaeser.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.11.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.01.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 11.10.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23601 HRB 23601: Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Altenkirchen, Frankfurter Straße 8, 57610 Altenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Josef Paul, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX; Hartmann, Guido …
HRB 23601: Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Altenkirchen, Frankfurter Straße 8, 57610 Altenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Josef Paul, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX; Hartmann, Guido Josef, Wissen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23601 HRB 23601:Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen.Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehm…
HRB 23601:Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen.Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung nach Altenkirchen beschlossen. Die §§ 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 9 (Erbfolge und Testamentsvollstreckung) wurden durch den Beschluss neu eingefügt; die Nummerierung der bisherigen §§ 8-10 hat sich dadurch entsprechend geändert. Neue Firma: Hartmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Sitz: Altenkirchen. Änderung der Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 8, 57610 Altenkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen. Bestellt als Geschäftsführer: Hartmann, Josef Paul, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX; Hartmann, Matthias Robert, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 23601 Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unterneh…
Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung von Unternehmen, die Vermittlung von Bausparverträgen sowie die Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlageberatung in Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen gemäß § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist (vertraglich gebundener Vermittler).
Neueintragungen
HRB 23601 Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2013. Geschäftsanschrift: Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Gegenstand: Beratung von U…
Hartmann GmbH, Wissen, Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2013. Geschäftsanschrift: Drosselstraße 7, 57537 Wissen. Gegenstand: Beratung von Unternehmen und die Vermittlung von Bausparverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten je zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich oder einer von ihnen zusammen mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hartmann, Guido Josef, Wissen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.