HRA 22072

Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bendorf

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Registerdaten

Sitz
Bendorf
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
13.06.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
In dem Insolvenzverfahren Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG,
Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22072), vertr. d.: 1. PL
Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Tries, Am
Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Wey, In den
Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 30.07.2019, 09:00 Uhr, Saal 123,
Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz

Der Termin dient zur Einholung der Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages
mit Frau Aneka Schmitt vom 25.April / 03. Mai 2019; ist die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

56068 Koblenz, 13.06.2019

Das Amtsgericht -Abt.21-

21 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
08.05.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
In dem Insolvenzverfahren der

Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170
Bendorf (AG Koblenz, HRA 22072),

vertreten durch:

1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170
Bendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer),

1.2. Thomas Wey, In den Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:

Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz,

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.2.:

Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz,

wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin , Rechtsanwältin Mechthild Greve ,
auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.

Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art,
Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu
berücksichtigen.

Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im
Einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter
geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende
Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1
i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit
für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten
materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der
vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster,
Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11
InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden
Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von xxx €.
Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben
dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung
zu ermitteln.

Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den
Insolvenzverwalter wie folgt:

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:

40 % aus xxx
€
xxx €

25 % aus xxx
€
xxx €

Summe:
xxx €

Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwältin Mechthild Greve
am 17.01.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände
der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des
Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen
Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx
€.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz
fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen
Vergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.

Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des
Insolvenzantragsverfahrens ( 3 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx
€.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von
derzeit 19 % zu erhöhen.

Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

oder bei dem

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die befristete Erinnerung ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 07.05.2019

Das Amtsgericht - Abt. 21-

21 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22072 HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
02.04.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
21 IN 11/19: Über das Vermögen der Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co.
KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22072), vertr. d.: 1. PL
Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Tries, Am
Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Wey, In den
Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2019 um 08:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Mechthild Greve, -Kanzlei Lieser -,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790, Fax: 0261/9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.06.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.05.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (04.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, den 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
13.02.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
Insolvenzantragsverfahren:

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170
Bendorf (AG Koblenz, HRA 22072),

vertreten durch:

1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170
Bendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin),

diese vertreten durch:

1.1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer),

1.2. Thomas Wey, In den Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin und Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter der Vertreter zu 1.1.und 1.2.:

Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz,

wird der Beschluss vom 17.01.2019 im Rubrum wegen offenbarer Unrichtigkeit
aufgrund irrtümlich im Rubrum nicht aufgenommener Komplementär-GmbH der
Schuldnerin und aufgrund irrtümlich aufgenommenem Kommanditisten gemäß §§ 4
InsO, 319 ZPO - von Amts wegen und auf Antrag des Kommanditisten Matthias
Hartinger - wie folgt - berichtigt:

Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, ...

vertreten durch die

1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf
(persönlich haftende Gesellschafterin),

diese vertreten durch

1.1. ... (Geschäftsführer)

1.2. ...(Geschäftsführer)

und der Zusatz "1.3. Matthias Hartinger (Geschäftsführer)" gestrichen.

Amtsgericht Koblenz, 12.02.2019

21 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
22.01.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
21 IN 11/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hartinger
Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG
Koblenz, HRA 22072), vertr. d.: 1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237
Nauort, (Geschäftsführer), 2. Thomas Wey, Unter den Pelzen 18a, 56220
Bassenheim, (Geschäftsführer), 3. Matthias Hartinger, (Geschäftsführer), wird
der Beschluss vom 17.01.2019 über die Anordnung der vorläufigen
Insolvenzverwaltung im Rubrum hinsichtlich des Namens der Schuldnerin wegen
offenbaren Schreibfehlers gemäß §§ 4 insO, 319 ZPO - wie folgt - berichtigt:

Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co.KG.

Amtsgericht Koblenz, 22.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22072 HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 11/19) vom 17.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 11/19) vom 17.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 11/19 · Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 11/19
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22072
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartinger Maler- und
Farbdesign & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22072),
vertr. d.: 1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort,
(Geschäftsführer), 2. Thomas Wey, Unter den Pelzen 18a, 56220 Bassenheim,
(Geschäftsführer), 3. Matthias Hartinger, (Geschäftsführer), wird heute, am
17.01.2019 um 12:02 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die
vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwältin Mechthild Greve, -Kanzlei Lieser
-, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790, Fax: 0261/9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2.
Alternative Ins0). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 17.01.2019,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 22072 HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Allgemeine Vertretungsregel…
HRA 22072: Hartinger Maler- und Farbdesign GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: PL Verwaltungs GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 21686), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Neuwied (bisher Amtsgericht Montabaur, HRA 21854) nach Bendorf verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.