HRA 202070
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS"
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Haren (Ems)
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Registerdaten
- Sitz
- Haren (Ems)
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Harren & Partener Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" Haren (Ems)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 17.07.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Domshof 17, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom 24.05.2024 (s. Bl.486ff. d.A.) beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die von ihm im eröffneten Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten.
Aufgrund der seitens der Schuldnerin beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens gem. §212 InsO wird das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet.
Die zur Ermittlung der (Regel-)Vergütung des Insolvenzverwalters zugrunde zu legende Berechnungsgrundlage bemisst sich gemäß §§ 63 Abs.1, 65 InsO, § 1 Abs.1 S.2 InsVV daher nach dem (Schätz-)Wert der zur Zeit der Beendigung des Verfahrens vorhandenen Masse. Hierauf wurde seitens des Insolvenzverwalters jedoch verzichtet und "lediglich" die gemäß des Abschlussberichts des Insolvenzverwalters tatsächlich vorhandene freie Insolvenzmasse zugrunde gelegt.
Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage beträgt vorliegend somit € 498.742,22. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 165,00 % geltend gemacht, und zwar für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der konzernrechtlichen Verflechtungen, den Beteiligungen und den gesellschaftsrechtlichen (Haftungs-)Ansprüchen verbunden mit mühsamer Informationsbeschaffung, der Klärung komplexer Rechtsfragen im Verhältnis zu Dritten teilweise mit Auslandsbezug und der Ausarbeitung eines Insolvenzplans bzw. den Vorbereitungen der vorzeitigen Verfahrensbeendigung. Aufgrund der geleisteten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters kann eine entsprechende Massemehrung, die bereits zu einer entsprechend höheren Berechnungsgrundlage geführt hat, nicht festgestellt werden.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für der durch die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren verbundenen Entlastungen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Bremen, 07.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Domshof 17, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 499.326,13. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Vorliegend wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 75 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, insbesondere im Hinblick auf die Problematik des nach englischem Recht arrestierten von der Schuldnerin betriebenen Seeschiffs, den diversen intensiven Verhandlungen mit der in Norwegen ansässigen Schiffseignerin und Chartervertragspartnerin und den Arbeitnehmerangelegenheit unter Berücksichtigung des geltenden Seearbeitsrechts, geleisteten Tätigkeiten.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 21.01.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 17.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 02.09.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 01.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 17.01.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremen, 14.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 202070 HRA 202070: Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Haren (Ems), Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (509 IN 7/21) vom 01.06.2021 ist über das Vermögen …
Forderungsprüfung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 01.06.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753
Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica
Aila Stubbmann,, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist
am 01.06.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9,
28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet:
www.frh-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.07.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.08.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.08.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen,
Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 31.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 509 IN 7/21 · Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 7/21
- Wirksam am
- 16.04.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 202070
Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren
(Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH,
Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann,, Kleine Waagestraße
1, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist am 16.04.2021 um 14:05 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.:
0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 16.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 202070 HRA 202070: Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Haren (Ems), Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Harren & Partner "TANKER" Schiffahrt…
HRA 202070 HRA 202070: Harren & Partener Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Haren (Ems), Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems). Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Neue Firma: Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. …
HRA 202070 Harren & Partener Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Haren (Ems), Gartenstrasse 2, 49733 Haren (Ems). Neue Geschäftsanschrift: Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems).
HRA 202070 Harren & Partener Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Haren (Ems), Gartenstrasse 2, 49733 Haren (Ems).(der Erwerb, Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere des MS "GAN SWORD" und alle dam…
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