VR 630309

Harmonika-Orchester Fischbach e.V.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Friedrichshafen

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Registerdaten

Sitz
Friedrichshafen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
31.10.2024
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Peter Golluschinski

Immenstaad am Bodensee

Vorstand

Ute Rauscher

Friedrichshafen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der 1., der 2. und der 3. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-11-01 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 630309 VR 630309: Harmonika-Orchester Fischbach e.V., Friedrichshafen ( Friedrichshafen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2018 und der Versammlungsbesc…
VR 630309: Harmonika-Orchester Fischbach e.V., Friedrichshafen ( Friedrichshafen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.09.2018 und 20.09.2018 der Verein "akkordia 92 e.V.", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm VR 630535) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.