HRB 6590

Haprich-Welzien GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karstädt

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Registerdaten

Sitz
Karstädt
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien, Am Markt 6a, 39619 Arendsee
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 16. Januar 2026
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
28.10.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien,
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 370.996,89 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge nach einer Gesamtbetrachtung wurden in Höhe von insgesamt 78 % für Arbeitnehmerangelegenheit, Bauinsolvenz und Forderungseinzug festgesetzt. Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 2,80 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 109 Gläubiger.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 25. Oktober 2024
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
22.08.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien,
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.

Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 23. September 2024 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 15. August 2024
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
21.07.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 17. August 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 20. Juli 2023
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
19.07.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien

werden die angemeldeten und nachträglich angemeldeten, nachrangigen Insolvenzforderungen §39 InsO geprüft (§ 177 Abs. 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 17. August 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 18. Juli 2023
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
23.05.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Haprich-Welzien GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6590), Geschäftszweig: Industrielle Fertigung von Fahrzeuganhängern sowie von Stahlbauerzeugnissen, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Welzien
wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.06.2023 bei die Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin schriftlich anzumelden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Neuruppin, den 22. Mai 2023
15 IN 208/14

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6590 NP HRB 6590 NP: Haprich-Welzien GmbH, Karstädt, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt. Änderung: Der Wohnort ist geändert. Geschäftsführer: Welzien, Gerd, *XX.XX.XXXX, Arendsee (Altmark), mit der Befugnis die G…
HRB 6590 NP: Haprich-Welzien GmbH, Karstädt, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt. Änderung: Der Wohnort ist geändert. Geschäftsführer: Welzien, Gerd, *XX.XX.XXXX, Arendsee (Altmark), mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Nicht mehr Geschäftsführer: Haprich, Sigmund
Veränderungen
HRB 6590 NP HRB 6590 NP: Haprich-Welzien GmbH, Karstädt, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 208/14 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
HRB 6590 NP: Haprich-Welzien GmbH, Karstädt, Postliner Straße 18 i, 19357 Karstädt. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 208/14 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 208/14 · Haprich-Welzien GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 208/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Neuruppin, HRB 6590

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.