HRB 68643

HAP GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HAP Electronics GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.

503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 19.01.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 3.582,52 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt .... (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. ....
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 19.01.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 3.582,52 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt ..... (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. ......
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.

503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Treuhänder.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 32.339,55 EUR.Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.

Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.

503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 27.05.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 000,00 EUR bei der Zahlstelle Düsseldorf, Bundesbank IBAN DE84300000000030001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 03.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 189/23 · HAP GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Wirksam am
23.01.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 68643
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.01.2024, um 08:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.03.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 189/23
Düsseldorf, 19.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1. und damit des Unternehmensgegen…
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1. und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Import, Export, Handel und Produktion mit Waren aller Art, insbesondere medizinischer und zahnmedizinischer Geräte und Verbrauchsmaterialien, Pflegeprodukte und Nahrungsmittel für Babys und Kleinkinder, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, sowie Fachveröffentlichungen, Onlinedienste, Vermittlung von Geschäftskontakten und dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung und Marketing auf diesem Gebiet. Nicht mehr Liquidator: Wang, Jian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sun, Haishan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Wu, Xiong, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft du…
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Fu, Aotian, Hangzhou, Zhejiang / China, *XX.XX.XXXX; Zhang, Liujun, Hangzhou, Zhejiang / China, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Wang, Jian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf.
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Jian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Jian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wang, Jian, CN-Qingdao/China / China, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fu, Aotian, Hangzhou, Zhejiang / …
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wang, Jian, CN-Qingdao/China / China, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fu, Aotian, Hangzhou, Zhejiang / China, *XX.XX.XXXX; Zhang, Liujun, Hangzhou, Zhejiang / China, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf.
HRB 68643: HAP GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lantzallee 8, 40474 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643:HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma be…
HRB 68643:HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Neue Firma: HAP GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Import, Export und Handel mit Waren aller Art, insbesondere medizinischer und zahnmedizinischer Geräte und Verbrauchsmaterialien, Pflegeprodukte und Nahrungsmittel für Baby und Kleinkinder, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, sowie Fachveröffentlichungen, Onlinedienste, Vermittlung von Geschäftskontakten und dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung und Marketing auf diesem Gebiet. Nicht mehr Geschäftsführer: Han, Yaping, CN-Changzhgou, Jiangsu Province/China / China, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 68643 HRB 68643:HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf.
HRB 68643:HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 68643 HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.
HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.
Neueintragungen
HRB 68643 HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2012. Geschäftsanschrift: Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Gegenstand: D…
HAP Electronics GmbH, Düsseldorf, Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2012. Geschäftsanschrift: Goethestr. 7, 40237 Düsseldorf. Gegenstand: Der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit medizinischen Zubehörprodukten und Zubehör für Musikanlagen aus Kunststoffen sowie die Beratung auf diesen Gebieten. Stammkapital: 180.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Han, Yaping, CN-Changzhgou, Jiangsu Province/China, *XX.XX.XXXX; Wang, Jian, CN-Qingdao/China, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.