HRB 37653
Hanseatische Regio Wash GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dresden
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Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 186/21 · Hanseatische Regio Wash GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 186/21
- Wirksam am
- 09.12.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 37653
Aktenzeichen: 560 IN 186/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio Wash GmbH, Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37653
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Zühlke
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleiches - zur der Abgeltung der Insolvenzanfechtung gem. §§ 131, 133 InsO aus Mietzahlung an die Prime Tiergarten GmbH , Vergleichszahlung von 5.950,00 EUR an die Insolvenzmasse - zur Abgeltung des Vermieterpfandrechtes durch Zahlung von 446,45 EUR an die Prime Tiergarten GmbH. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 17.12.2024, 13:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 560 IN 186/21 · Hanseatische Regio Wash GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 186/21
- Wirksam am
- 01.04.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 37653
560 / 531 IN 186/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio Wash GmbH,
Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37653
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Zühlke
Geschäftszweig: Fahrzeugreinigung
- wurde am 01.04.2021 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Telefon
geschäftlich: 0351 4918550 Telefax: 0351 4918599 Email geschäftlich:
dresden@worako.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Freitag, 11.06.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Freitag, 11.06.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
531 IN 186/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 186/21 · Hanseatische Regio Wash GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 186/21
- Wirksam am
- 27.01.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 37653
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio
Wash GmbH, Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37653
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Zühlke
- wurde am 27.01.2021 um 10.45 Uhr Matthias Rönsch, Friedrichstraße 24, 01067
Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4918550, Telefax 0351 4918599, Website
www.wolff-rapp.de, Email geschäftlich dresden@worako.de zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
531 IN 186/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 37653 HRB 37653: Hanseatische Regio Wash GmbH, Dresden, Liebstädter Str. 5, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2018 h…
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