HRA 100917 früher Amtsgericht Stade
Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stade
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Registerdaten
- Sitz
- Stade
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. Stade
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 18/24 · Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 18/24
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 100917
EUR
Auslagen gemäß § 18 InsVV
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung der besonderen Auslagen für die Beiträge zu den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses und des Insolvenzverwalters gemäß § 18 InsVV. In der Gläubigerausschusssitzung am 28.03.2024 hatten die Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses den Beschluss gefasst, dass für die besondere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses eine Versicherungssumme von zunächst EUR 10 Mio. zugrunde gelegt werden soll. Die Aufrechterhaltung einer besonderen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch für die Mitglieder des Gläubigerausschusses ist aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken wegen der vergleichsweise hohen Vermögenswerte geboten. Die Entscheidungen, die vorliegend zu treffen sind, sind als besonderes Haftungsrisiko einzuordnen. Die verfahrensleitenden Entscheidungen sind jeweils mit den Mitgliedern des Gläubigerausschusses abzustimmen. Für die Dauer des Bestehens des Gläubigerausschusses sind die Mitglieder angemessen zu versichern.
Der Insolvenzverwalter kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung als Auslage geltend machen, weil seine persönliche Haftung nach § 60 InsO in bestimmten Verfahren ein deutlich erhöhtes, verfahrensspezifisches Risiko begründet, das über den durch die allgemeine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckten Bereich hinausgeht. Die Mehrkosten dieser zusätzlichen Absicherung sind durch das konkrete Verfahren veranlasst und daher nach § 8 InsVV als erstattungsfähige Auslagen anzusehen. Dieser Fall ist hier gegeben.
Aufgrund obiger Ausführungen und entsprechend den nachgewiesenen Versicherungsprämien sind die besonderen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 10.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 73 IN 18/24 · Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 18/24
- Wirksam am
- 14.10.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 100917
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.07.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Tim Wierzbinski, Euler Hermes Deutschland, 22746 Hamburg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit, abweichend von einem Regelverfahren berücksichtigt. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden ein Investorenprozess sowie ein M&A-Prozess im Hinblick auf die bestmögliche Verwertung der Immobilienprojekte angestoßen und beauftragt. Zugleich wurde trotz anfänglicher Masseinsuffizienz über eine zeitlich begrenzte Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit einem "Kernteam" entschieden, um die Immobilienprojekte in der Kombination aus Grundvermögen und bereits erfolgten Planungsleistungen und Genehmigungen bestmöglich verwerten zu können. Auf diese Weise sollte ein erheblicher Massezuwachs generiert werden bzw. wurde bereits generiert. Entsprechend wurden und werden fortlaufend Angebote zum Erwerb einzelner Immobilienprojekte intensiv erörtert und bewertet. Der Gläubigerausschuss wurde durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter intensiv in die Entscheidungen über die im Rahmen der Betriebsfortführung und der Verwertung erforderlichen Maßnahmen eingebunden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 17.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 18/24 · Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 18/24
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 100917
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 28.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 18/24 · Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 18/24
- Wirksam am
- 02.05.2024
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 100917
Amtsgericht Stade, 02.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 73 IN 18/24 · Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 18/24
- Wirksam am
- 25.03.2024
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 100917
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 100917), - Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Höltershinken & Kollegen, Marienstraße 126, 32425 Minden,
Der Beschluss des Amtsgerichts Stade vom 07.03.2024 wird berichtigt und wie folgt neu gefasst:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 100917),
vertreten durch:
Hanseatische Immobilien Treuhand Beteiligungs GmbH, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade (AG Tostedt HRB 101160), diese vertreten durch die Geschäftsführer Detlef Lemke und Mathias Manfred Grüning - Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Höltershinken & Kollegen, Marienstraße 126, 32425 Minden,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 07.03.2024 um 16:20 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White & Case Insolvenz GbR, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 81 36 100, Fax: 040-80 81 36 250, Internet: www.inso.whitecase.com.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen. Zudem soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bestehen. Ferner soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden. § 1 Abs. 1 S. 3 SanInsKG ist mit zu berücksichtigen.
9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
10. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.), vorzulegen.
11. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt von Amts wegen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Wolkewitz
Richter am Amtsgericht
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G r ü n d e:
Der Beschluss war zu berichtigen, da in dem Rubrum eine falsche Nummer des Handelsregisters aus dem Antrag der Schuldnerin versehentlich übernommen wurde. Die Schuldnerin ist bei dem Amtsgericht Tostedt unter der Nummer HRA 100917 eingetragen und nicht unter der im Beschluss genannten Nummer HRA 100197.
Wolkewitz
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Stade, 25.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Onnebrink, Arnold, H…
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter …
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter …
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter …
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter …
HRA 100917 HRA 100917: Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG, Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade. Prokura erloschen: Bach, Roger, Berlin, *XX.XX.XXXX.
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