Handelsregister · HRB 12891

Chronologischer Auszug

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HANSAINVEST Hanseatische Investment-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Hamburg

c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr
eingelegtes Geld im eigenen Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger
(Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der
Risikomischung in den nach dem Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften
zugelassenen Vermögensgegenständen
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Grundstücks-,
Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die hieraus sich
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen
sowie mit dem Investmentgeschäft
unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten
auszuüben.

Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen
stille Beteiligungen nicht erworben werden.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Geschäfte und Tätigkeiten betreiben:

1. Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind.

2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegte Vermögen für
andere verwalten.

3. Einzelne in Grundstücken angelegte
Vermögen für andere verwalten.

4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn
der Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Kapitalanlagegesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
10.500.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer.

b)
Geschäftsführer:
Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.-
Volkswirt, Bargteheide
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Geschäftsführer:
Hagge, Uwe, Bankkaufmann, Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Geschäftsführer:
Gminder, Gerhard, Ammersbek, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Werner, Karl-Heinz, Ahrensburg
Kruse, Erhard Werner, Geesthacht
Dr. Stotz, Jörg Wilhelm, Itzehoe, *XX.XX.XXXX
Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX
Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX
Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Wulf, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX
Gerdes, Heinrich, Hamburg
Lucklum, Stefan, Oststeinbek
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.04.1969 zuletzt geändert am
18.05.2000
a)
22.02.2002
Lischke

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 178 ff Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Tag der ersten
Eintragung: 04.09.1969
2c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr
eingelegtes Geld im eigenen Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger
(Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der
Risikomischung in den nach dem Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften
zugelassenen Vermögensgegenständen
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Grundstücks-,
Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die hieraus sich
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen
sowie mit dem Investmentgeschäft
unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten
auszuüben.

Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen
stille Beteiligungen nicht erworben werden.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Geschäfte und Tätigkeiten betreiben:

1. Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind.

2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegte Vermögen für
andere verwalten.

3. Einzelne in Grundstücken angelegte
Vermögen für andere verwalten.

4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn
der Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Kapitalanlagegesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.

5. Altersvorsorgeverträge gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes abschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX
Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2001 hat die
Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand)
und die Änderung der §§ 12, 14 und 15 beschlossen.
a)
28.02.2002
Sanders

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 194 ff. Sonderband
3Prokura erloschen:
Gerdes, Heinrich, Hamburg
a)
27.08.2002
Meier
4b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Prokura erloschen:
Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2002
Krenzer
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Köhler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
23.09.2002
Krenzer
6Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Der Familienname der Prokuristin Martina Wulf
ist infolge Eheschließung geändert:
Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
01.11.2002
Krenzer
7b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr Stotz, Jörg Wilhelm, Krempe, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Stotz, Jörg Wilhelm, Itzehoe, *XX.XX.XXXX
a)
10.02.2003
Fuchs
8b)
Ergänzt (Vertretung):
Geschäftsführer:
Dr Stotz, Jörg Wilhelm, Krempe, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
a)
23.04.2003
Fuchs

b)
In Ergänzung der
Eintragung vom
10.02.2003
nachgetragen.
9c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr
eingelegtes Geld im eigenen Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger
(Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der
Risikomischung in den nach dem Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften
zugelassenen Vermögensgegenständen
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Grundstücks-,
Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die hieraus sich
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen
sowie mit dem Investmentgeschäft
unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten
auszuüben.

Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen
stille Beteiligungen nicht erworben werden.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Geschäfte und Tätigkeiten betreiben:

1. Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind.

2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegte Vermögen für
andere verwalten sowie andere bei der
Anlage zu beraten.

3. Einzelne in Grundstücken angelegte
Vermögen für andere verwalten sowie
andere bei der Anlage zu beraten.
4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn
der Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Kapitalanlagegesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.

5. Altersvorsorgeverträge gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes abschließen.

6. Anteilscheine vertreiben, die nach den
Vorschriften des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften ausgegeben
worden sind oder die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz öffentlich
vertrieben werden dürfen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2003 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand), §
14 und § 15 beschlossen.
a)
22.07.2003
Dr. Schmitz-Valckenberg

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 208 ff. Sonderband
3
10b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hagge, Uwe, Bankkaufmann, Hamburg
Prokura erloschen:
Lucklum, Stefan, Oststeinbek

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2004
Fuchs
11c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die
ausschließlich zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind,
- die Verwaltung richtlinienkonformer
Sondervermögen,
- die Verwaltung von Spezial-
Sondervermögen für die - bis auf die in §§
91 bis 95 Investmentgesetz (InvG)
geregelten Ausnahmen - die Vorschriften
über richtlinienkonforme Sondervermögen
zu beachten sind,
- die Verwaltung von Altersvorsorge-
Sondervermögen,
- die Verwaltung von Immobilien-
Sondervermögen als Publikums- oder
Spezial-Sondervermögen,
- die Verwaltung von gemischten
Sondervermögen,
- die Verwaltung von Dach-
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
als Publikums- oder Spezial-
Sondervermögen sowie
- die individuelle Vermögensverwaltung
gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und
die jeweilige Anlageberatung.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Nebendienstleistungen erbringen:
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, für andere,
- den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach §§
130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben
werden dürfen,
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 des
Altervorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes,
und mit dem Investmentgesetz unmittelbar
verbundene Nebentätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3
(Gegenstand), 8, 11, 14, 15 und 17 beschlossen.
a)
14.05.2004
Dr. Herchen

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 213 ff. Sonderband
4
12Prokura erloschen:
Werner, Karl-Heinz, Ahrensburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2005
Krenzer
13b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Gminder, Gerhard, Ammersbek, *XX.XX.XXXX
a)
03.03.2006
Schlobohm
14a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14, 15 und 20
(Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
07.07.2006
Cramer

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 220 ff Sonderband
4
15b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Brinckmann, Nicholas, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
a)
18.09.2006
Schlobohm
16Prokura erloschen
Köhler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
26.09.2007
Schlobohm
17c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die
ausschließlich zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind,
a) die Verwaltung richtlinienkonformer
Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
b) die Verwaltung von Spezial-
Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95
InvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 2
Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 sowie 95
Abs. 5a InvG erworben werden und soweit
es sich nicht um Spezial-Sondervermögen
in der Form von Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken handelt,
c) die Verwaltung von Altersvorsorge-
Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG,
d) die Verwaltung von Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG,
e) die Verwaltung von Gemischten
Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG,
f) die Verwaltung von Sonstigen
Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k
InvG,
g) die Verwaltung von Dach-
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
gemäß § 113 InvG,
h) die Verwaltung von Spezial-
Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG
in der Form von Dach-Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken,
i) die Verwaltung von fremdverwalteten
lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um
Investmentvermögen im Sinne der
Buchstaben a), e), f), g) und h) handelt,
j) die Verwaltung von fremdverwalteten
lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um
Investmentvermögen im Sinne des
Buchstabes b) handelt, sofern für
Rechnung dieser Sondervermögen
abweichend von Buchstabe b) keine
Vermögensgegenstände im Sinne des § 2
Abs. 4 Nr. 5 und 6 InvG erworben werden
sowie
k) die individuelle Vermögensverwaltung
gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und
die jeweilige Anlageberatung.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Nebendienstleistungen erbringen:
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, für andere,
- den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach §§
130 bis 140 InvG öffentlich
vertrieben werden dürfen,
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG
und der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7
Abs. 2 Nr. 4 lnvG mindestens ein
bestimmter oder bestimmbarer Betrag an
den Anleger gezahlt wird
(Mindestzahlungszusage).
und mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar
verbundene Nebentätigkeiten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Pohlmann, Marina, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide,
*XX.XX.XXXX
Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand), 13, 14 und 15.
a)
14.10.2008
Klose
18b)
Geschäftsanschrift:
Kapstadtring 8, 22297 Hamburg
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14
(Aufsichtsrat) und 15 beschlossen.
a)
02.06.2010
Dr. Goetze
19Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Kruse, Erhard Werner, Geesthacht
Prokura geändert, nun
Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX
a)
19.10.2010
Schiller
20Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Prokura berichtigt (Geburtsdatum), nun
Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
18.11.2010
Schiller

b)
Eintragung Nr. 19 Spalte
5 vom 19.10.2010 von
Amts wegen berichtigt.
21c)
Gegenstand des Unternehmens ist,
abgesehen von Geschäften, die
ausschließlich zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind,
a) die Verwaltung von Sondervermögen im
Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 lnvG
sowie
b) die Verwaltung von fremdverwalteten
lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG.
Daneben darf die Gesellschaft folgende
Nebendienstleistungen erbringen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Verwaltung einzelner in Immobilien
angelegter Vermögen für andere sowie die
Anlageberatung,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen lnvestmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, für andere,
- den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach §
130 bis 140 lnvG öffentlich vertrieben
werden dürfen,
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes und
- die Abgabe einer Zusage gegenüber
dem Anleger, dass bei Rücknahme von
Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung
von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1
lnvG und der Beendigung der Verwahrung
und Verwaltung von Anteilen im Sinne von
§ 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG mindestens ein
bestimmter oder bestimmbarer Betrag an
den Anleger gezahlt wird
(Mindestzahlungszusage)
und sonstige mit dem lnvestmentgesetz
unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3
(Gegenstand) und 14 beschlossen.
a)
27.12.2010
Bremer

b)
Fall 30
22a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.
a)
02.05.2011
Dr. Goetze
23b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Prokura erloschen
Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2012
Krenzer
24b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.-
Volkswirt, Bargteheide
Prokura erloschen
Kruse, Erhard Werner, Geesthacht
Prokura erloschen
Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX
a)
16.02.2012
Krenzer
25Prokura erloschen
Pohlmann, Marina, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Müller, Carmen, Ratzeburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.07.2012
Krenzer
26b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX
a)
17.08.2012
Krenzer
27Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Gersdorf, Maike, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2013
Krenzer
28Prokura erloschen
Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2013
Schiller
29Prokura erloschen
Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2013
Krenzer
30b)
Mit der SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft, Dortmund
(Amtsgericht Dortmund HRB 19076) als herrschendem
Unternehmen ist am 18.11./28.11.2013 ein
Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
06.12.2013
Dr. Mosenheuer
31Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2014
Krenzer
32c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
LV.m. § 192 ff. KAGB,
Gemischte Investmentvermögen gemäß §
218 f. KAGB,
Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,
Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB,
lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230
ff. KAGB,
Geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene
inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff.
KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten
erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland,
Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
Geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß § 261 ff. KAGB sowie
inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff.
KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten
erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände, Allgemeine offene
inländische Spezial-AlF gemäß § 282
KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß
§ 283 KAGB -, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland,
Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspie lraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AlF für andere,
den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen
gemäß § 1 Abs. 1 des
Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr.
Buchstabe b des
Einkommensteuergesetzes, die Abgabe
einer Zusage gegenüber dem Anleger,
dass bei Rücknahme von Anteilen, bei
Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen
AlF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem
Absatz genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in § 3 (Gegenstand).
a)
19.03.2014
Fritsch
33c)
Der Gegenstand lautet richtig:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).

2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:

- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,

- Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,

- Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,

- Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff.
KAGB,

- lmmobilien-Sondervermögen gemäß §
230 ff. KAGB,

- Geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene
inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff.
KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten
erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren:

- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.

- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände,

- Allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:

- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff.
KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten
erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren:

- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.

3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:

- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),

- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),

- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,

- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,

- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AlF für andere,

- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,

- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen
AlF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),

- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.

5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.

6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.

7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
30.04.2014
Dr. Mosenheuer

b)
Eintragung Nr. 32 Spalte
2 c) vom 19.03.2014 von
Amts wegen berichtigt.
34b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Gersdorf, Maike, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.10.2014
Thomas
35Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen
Ralph Petersdorff oder Boris Wetzk; mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder mit der Prokuristin Birgit
Meyer; mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide,
*XX.XX.XXXX
a)
29.10.2014
Wendt
36b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Drießen, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem der Prokuristen
Dorothee Nagel, Philipp Petersen oder Jason
Taylor:
Prokura geändert, nun
Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder der Prokuristin Martina
Averbeck:
Prokura geändert, nun
Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Prokura geändert, nun
Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide,
*XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2015
Schielke
37Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Pauls, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2015
Zacharias
38Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Wohnort berichtigt, nun
Pauls, Claudia, Uetersen, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2016
Zacharias

b)
Eintragung Nr. 37 Spalte
5 vom 15.12.2015 von
Amts wegen berichtigt.
39Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Wendt, Christina, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
12.07.2016
Zacharias
40Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Anderson, Dennis, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
04.10.2016
Zacharias
41Prokura erloschen
Müller, Carmen, Ratzeburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Kaden, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
03.01.2017
Streffer
42Prokura erloschen
Anderson, Dennis, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2017
Waters
43Prokura erloschen
Wendt, Christina, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
19.07.2017
Thomas
44c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).

2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:

- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte
Investmentvermögen gemäß §§ 218 f.
KAGB,

- Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,

- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,

- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,

- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Container,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere
gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Container,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,

- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände und
Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285
Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen
der Spezial-AIF bereits beteiligt ist,

- Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:

- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Container,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Container,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist.

3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen.

4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:

- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),

- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),

- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,

- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,

- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AlF für andere,

- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),

- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,

- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen
AlF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),

- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.

5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.

6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.

7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Pingel, Falko, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) und die Streichung des Abs. 7 des § 14
beschlossen.
a)
29.12.2017
Heynen

b)
Fall 53
45Prokura erloschen
Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide,
*XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Brinks, Oliver, Rellingen, *XX.XX.XXXX
a)
24.04.2018
Zacharias
46Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
26.04.2019
Zacharias
47b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Drießen, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.05.2019
Zacharias
48Prokura erloschen
Kaden, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2019
Zacharias
49c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).

2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,-
- Geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 ff. KAGB welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß §
261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr.
8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KA GB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AlF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AlF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß §
261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2
KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3
KAGB an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt
ist,
- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände und
Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285
Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen
der Spezial-AlF bereits beteiligt ist,
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-
AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport
und Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß §
261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1
Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AlF
bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AlF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AlF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen
und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff.
KAGB welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport
und Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß §
261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2
KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3
KAGB an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt
ist."

3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen.

4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:

- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),

- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),

- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,

- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,

- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AlF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),

- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,

- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen
AlF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),

- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.

5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.

7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.07.2019
Heynen

b)
Fall 60
50b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Wibbeke, Ludger Bernhard, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
10.07.2019
Schellmann
51Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.09.2019
Zacharias
52a)
Berichtigt bzw. ergänzt, nun:
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Sie wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
a)
05.12.2019
Heynen

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 4
a) vom 22.02.2002
(Datenumschreibung)
von Amts wegen
berichtigt bzw. ergänzt.

Fall 65
53Prokura erloschen
Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
09.01.2020
Zacharias
54b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
14.05.2020
Zacharias
55Prokura erloschen
Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2021
Zacharias
56b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
03.05.2021
Zacharias
57b)
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Wibbeke, Ludger Bernhard, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Brinks, Oliver, Rellingen, *XX.XX.XXXX
a)
13.09.2021
Zacharias
58Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Thevajegan, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Kruse, Stefanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.09.2021
Zacharias
59Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Kruse, Stefanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Pauls, Claudia, Krempe, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen
Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Pingel, Falko, Norderstedt, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun
Thevajegan, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2022
Zacharias
60Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen
Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Gößlinghoff, Sonja, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.12.2022
Zacharias
61Prokura erloschen
Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2023
Zacharias
62b)
Gemäß § 13a HGB von Amts wegen
eingetragen:
Ausländische Zweigniederlassung:
HANSAINVEST HANSEATISHE
INVESTMENT GESELLSCHAFT MIT
BESCHRANKTER HAFTUNG, 75009
Paris/Frankreich (Registre du Commerce et
des Sociétés de Paris, eingetragen unter
der Nummer 448239178)
EUID: FR7501.448239178.
Geschäftsanschrift:
15 rue de Bruxelles. 75009
Paris/Frankreich
a)
24.05.2023
Helbig
63c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).

2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsbauten, Schiffsbestandteile
und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schirffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärem
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;

- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften udn Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist

- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenenen Investmentvermögen sowie an
entsprechennden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen udn
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;

- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,

- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport udn
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäße § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, wlech in die folgendne
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
udn Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehenn gemäß 3 285 Abs. 3
KAGB an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;

- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB

3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.

4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen,
EUInvestmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
06.02.2024
Goetzke

b)
Fall 78
64c)
Berichtigt, nun
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,

- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;

- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist

- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;

- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,

- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,

- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;

- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB

3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.

4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen,
EUInvestmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
14.02.2024
Goetzke

b)
Eintragung Nr. 63 Spalte
2 b) vom 06.02.2024 von
Amts wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.