Handelsregister · HRB 12891
Chronologischer Auszug
HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HANSAINVEST Hanseatische Investment- Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Hamburg c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Grundstücks-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen sowie mit dem Investmentgeschäft unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten auszuüben. Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen stille Beteiligungen nicht erworben werden. Daneben darf die Gesellschaft folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: 1. Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind. 2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegte Vermögen für andere verwalten. 3. Einzelne in Grundstücken angelegte Vermögen für andere verwalten. 4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Kapitalanlagegesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | 10.500.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. b) Geschäftsführer: Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.- Volkswirt, Bargteheide vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hagge, Uwe, Bankkaufmann, Hamburg vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gminder, Gerhard, Ammersbek, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Werner, Karl-Heinz, Ahrensburg Kruse, Erhard Werner, Geesthacht Dr. Stotz, Jörg Wilhelm, Itzehoe, *XX.XX.XXXX Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX Wulf, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX Gerdes, Heinrich, Hamburg Lucklum, Stefan, Oststeinbek | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.04.1969 zuletzt geändert am 18.05.2000 | a) 22.02.2002 Lischke b) Gesellschaftsvertrag Blatt 178 ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 04.09.1969 |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Grundstücks-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen sowie mit dem Investmentgeschäft unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten auszuüben. Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen stille Beteiligungen nicht erworben werden. Daneben darf die Gesellschaft folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: 1. Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind. 2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegte Vermögen für andere verwalten. 3. Einzelne in Grundstücken angelegte Vermögen für andere verwalten. 4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Kapitalanlagegesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 5. Altersvorsorgeverträge gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes abschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2001 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und die Änderung der §§ 12, 14 und 15 beschlossen. | a) 28.02.2002 Sanders b) Gesellschaftsvertrag Blatt 194 ff. Sonderband | ||
| 3 | Prokura erloschen: Gerdes, Heinrich, Hamburg | a) 27.08.2002 Meier | ||||
| 4 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | Prokura erloschen: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2002 Krenzer | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Köhler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 23.09.2002 Krenzer | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Der Familienname der Prokuristin Martina Wulf ist infolge Eheschließung geändert: Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 01.11.2002 Krenzer | ||||
| 7 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Dr Stotz, Jörg Wilhelm, Krempe, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Stotz, Jörg Wilhelm, Itzehoe, *XX.XX.XXXX | a) 10.02.2003 Fuchs | |||
| 8 | b) Ergänzt (Vertretung): Geschäftsführer: Dr Stotz, Jörg Wilhelm, Krempe, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | a) 23.04.2003 Fuchs b) In Ergänzung der Eintragung vom 10.02.2003 nachgetragen. | ||||
| 9 | c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, ausschließlich, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Grundstücks-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen sowie mit dem Investmentgeschäft unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten auszuüben. Für Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen stille Beteiligungen nicht erworben werden. Daneben darf die Gesellschaft folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: 1. Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind. 2. Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegte Vermögen für andere verwalten sowie andere bei der Anlage zu beraten. 3. Einzelne in Grundstücken angelegte Vermögen für andere verwalten sowie andere bei der Anlage zu beraten. 4. Sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Kapitalanlagegesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 5. Altersvorsorgeverträge gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes abschließen. 6. Anteilscheine vertreiben, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften ausgegeben worden sind oder die nach dem Auslandinvestment-Gesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand), § 14 und § 15 beschlossen. | a) 22.07.2003 Dr. Schmitz-Valckenberg b) Gesellschaftsvertrag Blatt 208 ff. Sonderband 3 | |||
| 10 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hagge, Uwe, Bankkaufmann, Hamburg | Prokura erloschen: Lucklum, Stefan, Oststeinbek Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2004 Fuchs | |||
| 11 | c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, - die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen, - die Verwaltung von Spezial- Sondervermögen für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 Investmentgesetz (InvG) geregelten Ausnahmen - die Vorschriften über richtlinienkonforme Sondervermögen zu beachten sind, - die Verwaltung von Altersvorsorge- Sondervermögen, - die Verwaltung von Immobilien- Sondervermögen als Publikums- oder Spezial-Sondervermögen, - die Verwaltung von gemischten Sondervermögen, - die Verwaltung von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken als Publikums- oder Spezial- Sondervermögen sowie - die individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und die jeweilige Anlageberatung. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 des Altervorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, und mit dem Investmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand), 8, 11, 14, 15 und 17 beschlossen. | a) 14.05.2004 Dr. Herchen b) Gesellschaftsvertrag Blatt 213 ff. Sonderband 4 | |||
| 12 | Prokura erloschen: Werner, Karl-Heinz, Ahrensburg Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2005 Krenzer | ||||
| 13 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gminder, Gerhard, Ammersbek, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2006 Schlobohm | ||||
| 14 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14, 15 und 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 07.07.2006 Cramer b) Gesellschaftsvertrag Blatt 220 ff Sonderband 4 | ||||
| 15 | b) Bestellt Geschäftsführer: Brinckmann, Nicholas, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | a) 18.09.2006 Schlobohm | ||||
| 16 | Prokura erloschen Köhler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2007 Schlobohm | ||||
| 17 | c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) die Verwaltung von Spezial- Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 sowie 95 Abs. 5a InvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, c) die Verwaltung von Altersvorsorge- Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) die Verwaltung von Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG, e) die Verwaltung von Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, f) die Verwaltung von Sonstigen Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k InvG, g) die Verwaltung von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken gemäß § 113 InvG, h) die Verwaltung von Spezial- Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG in der Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, i) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne der Buchstaben a), e), f), g) und h) handelt, j) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne des Buchstabes b) handelt, sofern für Rechnung dieser Sondervermögen abweichend von Buchstabe b) keine Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 5 und 6 InvG erworben werden sowie k) die individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und die jeweilige Anlageberatung. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 lnvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage). und mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX Pohlmann, Marina, Hamburg, *XX.XX.XXXX Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *XX.XX.XXXX Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand), 13, 14 und 15. | a) 14.10.2008 Klose | ||
| 18 | b) Geschäftsanschrift: Kapstadtring 8, 22297 Hamburg | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14 (Aufsichtsrat) und 15 beschlossen. | a) 02.06.2010 Dr. Goetze | |||
| 19 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Kruse, Erhard Werner, Geesthacht Prokura geändert, nun Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2010 Schiller | ||||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Prokura berichtigt (Geburtsdatum), nun Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2010 Schiller b) Eintragung Nr. 19 Spalte 5 vom 19.10.2010 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 21 | c) Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung von Sondervermögen im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 lnvG sowie b) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (individuelle Vermögensverwaltung), - die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die Anlageberatung, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen lnvestmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach § 130 bis 140 lnvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes und - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 lnvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) und sonstige mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand) und 14 beschlossen. | a) 27.12.2010 Bremer b) Fall 30 | |||
| 22 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen. | a) 02.05.2011 Dr. Goetze | ||||
| 23 | b) Bestellt Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | Prokura erloschen Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2012 Krenzer | |||
| 24 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.- Volkswirt, Bargteheide | Prokura erloschen Kruse, Erhard Werner, Geesthacht Prokura erloschen Breiholz, Heiko, Horst, *XX.XX.XXXX | a) 16.02.2012 Krenzer | |||
| 25 | Prokura erloschen Pohlmann, Marina, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Müller, Carmen, Ratzeburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2012 Krenzer | ||||
| 26 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX | a) 17.08.2012 Krenzer | ||||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gersdorf, Maike, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.03.2013 Krenzer | ||||
| 28 | Prokura erloschen Normann, Jens-Peter, Winsen, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2013 Schiller | ||||
| 29 | Prokura erloschen Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2013 Krenzer | ||||
| 30 | b) Mit der SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 19076) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11./28.11.2013 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 06.12.2013 Dr. Mosenheuer | ||||
| 31 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2014 Krenzer | ||||
| 32 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 LV.m. § 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspie lraum (individuelle Vermögensverwaltung), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Gegenstand). | a) 19.03.2014 Fritsch | |||
| 33 | c) Der Gegenstand lautet richtig: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, - lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) 30.04.2014 Dr. Mosenheuer b) Eintragung Nr. 32 Spalte 2 c) vom 19.03.2014 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 34 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen Gersdorf, Maike, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.10.2014 Thomas | |||
| 35 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Ralph Petersdorff oder Boris Wetzk; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert, nun Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit der Prokuristin Birgit Meyer; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert, nun Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *XX.XX.XXXX | a) 29.10.2014 Wendt | ||||
| 36 | b) Bestellt Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem der Prokuristen Dorothee Nagel, Philipp Petersen oder Jason Taylor: Prokura geändert, nun Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder der Prokuristin Martina Averbeck: Prokura geändert, nun Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Prokura geändert, nun Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2015 Schielke | |||
| 37 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pauls, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2015 Zacharias | ||||
| 38 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wohnort berichtigt, nun Pauls, Claudia, Uetersen, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2016 Zacharias b) Eintragung Nr. 37 Spalte 5 vom 15.12.2015 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 39 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2016 Zacharias | ||||
| 40 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Anderson, Dennis, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 04.10.2016 Zacharias | ||||
| 41 | Prokura erloschen Müller, Carmen, Ratzeburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kaden, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2017 Streffer | ||||
| 42 | Prokura erloschen Anderson, Dennis, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Averbeck, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Nagel, Dorothee, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Petersen, Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Taylor, Jason, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2017 Waters | ||||
| 43 | Prokura erloschen Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2017 Thomas | ||||
| 44 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial- AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pingel, Falko, Norderstedt, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Streichung des Abs. 7 des § 14 beschlossen. | a) 29.12.2017 Heynen b) Fall 53 | ||
| 45 | Prokura erloschen Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Brinks, Oliver, Rellingen, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2018 Zacharias | ||||
| 46 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *XX.XX.XXXX Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2019 Zacharias | ||||
| 47 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.05.2019 Zacharias | ||||
| 48 | Prokura erloschen Kaden, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2019 Zacharias | ||||
| 49 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,- - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KA GB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums- AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist." 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 02.07.2019 Heynen b) Fall 60 | |||
| 50 | b) Bestellt Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) 10.07.2019 Schellmann | ||||
| 51 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2019 Zacharias | ||||
| 52 | a) Berichtigt bzw. ergänzt, nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. | a) 05.12.2019 Heynen b) Eintragung Nr. 1 Spalte 4 a) vom 22.02.2002 (Datenumschreibung) von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt. Fall 65 | ||||
| 53 | Prokura erloschen Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2020 Zacharias | ||||
| 54 | b) Bestellt Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | Prokura erloschen Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2020 Zacharias | |||
| 55 | Prokura erloschen Löschen, Jörg, Buxtehude, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2021 Zacharias | ||||
| 56 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2021 Zacharias | ||||
| 57 | b) Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | Prokura erloschen Brinks, Oliver, Rellingen, *XX.XX.XXXX | a) 13.09.2021 Zacharias | |||
| 58 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Thevajegan, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX Kruse, Stefanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2021 Zacharias | ||||
| 59 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert, nun Kruse, Stefanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Pauls, Claudia, Krempe, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert, nun Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Meyer, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Petersdorff, Ralph, Rellingen, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Pingel, Falko, Norderstedt, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nun Thevajegan, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2022 Zacharias | ||||
| 60 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gößlinghoff, Sonja, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 14.12.2022 Zacharias | ||||
| 61 | Prokura erloschen Beneke, Bastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2023 Zacharias | ||||
| 62 | b) Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: HANSAINVEST HANSEATISHE INVESTMENT GESELLSCHAFT MIT BESCHRANKTER HAFTUNG, 75009 Paris/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés de Paris, eingetragen unter der Nummer 448239178) EUID: FR7501.448239178. Geschäftsanschrift: 15 rue de Bruxelles. 75009 Paris/Frankreich | a) 24.05.2023 Helbig | ||||
| 63 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. §§ 192 ff. KAGB, - gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsenorientierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB- , welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schirffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärem aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes; - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1 und 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien, f) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften udn Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert ermittelt werden kann; k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien f) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenenen Investmentvermögen sowie an entsprechennden offen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen udn Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport udn Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäße § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsenorientierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, wlech in die folgendne Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile udn Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehenn gemäß 3 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes; - Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§ 292a ff. KAGB 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen; sowie EL-TIF, die ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUInvestmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 06.02.2024 Goetzke b) Fall 78 | |||
| 64 | c) Berichtigt, nun 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. §§ 192 ff. KAGB, - gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsenorientierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB- , welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes; - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1 und 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien, f) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien f) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsenorientierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes; - Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§ 292a ff. KAGB 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen; sowie EL-TIF, die ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUInvestmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. | a) 14.02.2024 Goetzke b) Eintragung Nr. 63 Spalte 2 b) vom 06.02.2024 von Amts wegen berichtigt. |
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