HRB 205708

Hansa7 GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Syke

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Registerdaten

Sitz
Syke
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hansa7 GmbH Stuhr

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
15.07.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22 Insolvenzverfahren Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.08.2025 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 15.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
07.07.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 23.05.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 19.261,87 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Besonderen Umstände, welche die Tätigkeit erleichtert oder erschwert haben, sind durch Festsetzung von Zu- oder Abschlägen i.S.d. § 3 InsVV zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 18.12.2003, Az. IX ZB 50/03).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 50 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat umfangreich dargetan, dass ihn die Vorbereitung einer übertragenen Sanierung zeitlich und rechtlich erheblich in Anspruch genommen haben. Da absehbar war, dass eine verfahrenskostendeckende Masse nur durch eine übertragende Sanierung zu erzielen sein würde, hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit mehreren potentielle Investoren Kontakt aufgenommen und Verhandlungen geführt. Des Weiteren wurde ein strukturierter Investorenprozess eingerichtet.
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Antrag des Verwalters vom 23.05.2022 Bezug genommen. Der von dem vorläufige Insolvenzverwalter angesetzte Zuschlag in Höhe von 50% ist unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens gerechtfertigt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 06.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
24.05.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag von 50% bei einer Berechnungsgrundlage von 19.261,87 € geltend gemacht. Den Gläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 24.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
06.04.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22 In dem Insolvenzverfahren
Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2022 beim Insolvenzgericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 InsO).
Amtsgericht Syke, 05.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22: Über das Vermögen der Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2022 um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421-8350080, Fax: 0421-83500849.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.07.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Montag, 25.04.2022, 09:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke eine mündliche Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 08.08.2022. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.

Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle eingetragen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 11.07.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 08.08.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Besonderer Hinweis für den mündlichen Berichtstermin auf Grund der COVID-19 Kontaktbeschränkungen:
Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des Amtsgerichts gebeten:

1. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Die Gläubiger werden daher gebeten, dem Insolvenzverwalter möglichst umgehend mitzuteilen, ob sie bzw. ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.
2. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen geeigneten und zugelassenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zur Bereitstellung einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken.
3. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.
4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.
5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten gewährleistet ist.
6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu informieren.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 26/22 · Hansa7 GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/22
Wirksam am
10.02.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 205708
15 IN 26/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa7 GmbH, Siemensstr. 4, 28857 Syke (AG Walsrode, HRB 205708), vertr. d.: Sven Erdmann, Am Nordfeld 5, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2022 um 11:46 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421-8350080, Fax: 0421-83500849 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 10.02.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205708 HRB 205708: Hansa7 GmbH, Stuhr, Industriestraße 35, 28816 Stuhr. Syke. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 4, 28857 Syke. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Hansa 7 GmbH Niederlassung Bremen, 28197 Bremen…
HRB 205708: Hansa7 GmbH, Stuhr, Industriestraße 35, 28816 Stuhr. Syke. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 4, 28857 Syke. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Hansa 7 GmbH Niederlassung Bremen, 28197 Bremen, Geschäftsanschrift: Hermann-Ritter-Str. 112, 28197 Bremen. Einzelprokura: van Laaten, Clemens, Bremen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Syke beschlossen.
Veränderungen
HRB 205708 HRB 205708: Hansa7 GmbH, Syke, Geestloh 7, 28857 Syke. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Si…
HRB 205708: Hansa7 GmbH, Syke, Geestloh 7, 28857 Syke. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung nach Stuhr beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 35, 28816 Stuhr.
Neueintragungen
HRB 205708 HRB 205708:Hansa7 GmbH, Syke, Geestloh 7, 28857 Syke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015 mit Änderung vom 07.08.2015. Geschäftsanschrift: Geestloh 7, 28857 Syke. Gegens…
HRB 205708:Hansa7 GmbH, Syke, Geestloh 7, 28857 Syke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015 mit Änderung vom 07.08.2015. Geschäftsanschrift: Geestloh 7, 28857 Syke. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Möbeln und Zubehör vornehmlich für den Hotel- und Gastronomiebereich auf nationaler und internationaler Ebene. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen und weitere Repräsentanzen errichten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erdmann, Sven, Syke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.