HRB 201979

HANSA TEE GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HANSA TEE Delzov Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Lüneburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 39/19 · HANSA TEE GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 39/19
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 201979
46 IN 39/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANSA TEE GmbH, Elso-Klöver-Str. 9, 21337 Lüneburg, vertr. d. d. GF Herrn Konstantin Borbus (AG Lüneburg, HRB 201979), vertr. d.: Konstantin Borbus, Maria-Terwiel-Str- 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 21.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 46 IN 39/19 · HANSA TEE GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 39/19
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 201979
46 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANSA TEE GmbH, Elso-Klöver-Str. 9, 21337 Lüneburg, vertr. d. d. GF Herrn Konstantin Borbus (AG Lüneburg, HRB 201979), vertr. d.: Konstantin Borbus, Maria-Terwiel-Str- 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.569,38 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 15 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 46 IN 39/19 · HANSA TEE GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 39/19
Wirksam am
27.08.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 201979
46 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANSA TEE GmbH, Elso-Klöver-Str. 9, 21337 Lüneburg, vertr. d. d. GF Herrn Konstantin Borbus (AG Lüneburg, HRB 201979), vertr. d.: Konstantin Borbus, Böttcherstr. 6, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur (etwaigen) Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 21.10.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 26.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201979 HRB 201979: HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Elso-Klöver-Straße 9, 21337 Lüneburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 39/19) vom 31.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
HRB 201979: HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Elso-Klöver-Straße 9, 21337 Lüneburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 39/19) vom 31.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 39/19 · HANSA TEE GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 39/19
Wirksam am
05.08.2019
Registerbezug
Lüneburg, HRB 201979
46 IN 39/19: Über das Vermögen der HANSA TEE GmbH, Elso-Klöver-Str. 9, 21337
Lüneburg, vertr. d. d. GF Herrn Konstantin Borbus (AG Lüneburg, HRB 201979),
ist am 31.07.2019 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks, Sülztorstraße 1, 21335
Lüneburg, Tel.: 04131/245 567, Fax: 04131/245 568, E-Mail:
KANZLEI@RA-BRAUCKS.DE, Internet: WWW.RA-BRAUCKS.DE.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 16.10.2019, 09:00 Uhr, Saal 314, Am
Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.08.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201979 HRB 201979: HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Engestraße 1, 21335 Lüneburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Elso-Klöver-Straße 9, 21337 Lüneburg.
HRB 201979: HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Engestraße 1, 21335 Lüneburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Elso-Klöver-Straße 9, 21337 Lüneburg.
Veränderungen
HRB 201979 HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg. Geschäftsanschrift: Engestraße 1, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Delzov, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
HANSA TEE GmbH, Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg. Geschäftsanschrift: Engestraße 1, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Delzov, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201979 HANSA TEE Delzov Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages …
HANSA TEE Delzov Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.998,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: HANSA TEE GmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Borbus, Konstantin, Lüneburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Delzov, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 201979 HANSA TEE Delzov Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsansch…
HANSA TEE Delzov Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsanschrift: Dahlenburger Landstraße 119, 21337 Lüneburg. Gegenstand: Handel mit Tee, Kaffee und Kakao. Stammkapital: 2,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Delzov, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.