HRB 220827

Hansa Bau & Services GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Elsenheimerstr. 15, 80687 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
24.11.2020
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Tätigkeiten gemäß § 34c GewO, insbesondere Makler-, Bauträger- sowie Baubetreuertätigkeiten, Immobilienconsulting (Beratung und Betreuung bei der Entscheidung zum Erwerb von Immobilienbesitz).

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
München, HRB 220827
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 348.914,06 vorhanden. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls weitere Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Zu berücksichtigen sind uneingeschränkt festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 1.344.816,87. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1542 IN 3278/18, niedergelegt.

veröffentlicht durch Amtsgericht München -Insolvenzgericht 15.10.25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
12.09.2025
Registerbezug
München, HRB 220827
1542 IN 3278/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München, vertreten durch den Geschäftsführer Szeliga Waldemar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 220827
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg, Gz.: 26745/18YO/SB

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.11.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine nicht zu beanstandende Erhöhung des Regelsatzes um 60 % für den Mehraufwand aufgrund des Fehlens eines auskunftsfähigen Geschäftsführers, des desolaten Buchwerks und der hohen Gläubigeranzahl mit schwieriger Forderungsstruktur.
Im Übrigen wird auf die bisherigen Berichte des Insolvenzverwalters und die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.11.2024 Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
München, HRB 220827
1542 IN 3278/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München, vertreten durch den Geschäftsführer Szeliga Waldemar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 220827
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg, Gz.: 26745/18YO/SB

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62 - 81 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
19.10.2023
Registerbezug
München, HRB 220827
1542 IN 3278/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München, vertreten durch den Geschäftsführer Szeliga Waldemar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 220827
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem im Verfahren des Landgerichts München I (Az.: 6 O 13664/21) zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Steuerberater Robert Kölzer geschlossenen Vergleichs, wonach die streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche in Höhe eines Betrages von 1.008.446,48 € gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 550.000 € abgegolten sind.
wird bestimmt auf

Dienstag, 07.11.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
14.07.2021
Registerbezug
München, HRB 220827
1542 IN 3278/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München, vertreten durch den Geschäftsführer Szeliga Waldemar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 220827
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg, Gz.: 26745/18YO/SB

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, dass die ermittelten und geltend gemachten Anfechtungsansprüche gegenüber dem ehemaligen Steuerberater der Schuldnerin auf dem Klagewege geltend gemacht werden sollen und der Insolvenzverwalter diesbezüglich ermächtigt ist, aufgrund der derzeit nicht bestehenden Deckung der Prozesskosten, einen Prozessfinanzierungsvertrag mit einem Prozessfinanzierer zu schließen.
Sofern dies nicht gelingen sollte, einen Prozessfinanzierer für den zu führenden Gerichtsprozess zu finden, Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, dass die ermittelten Anfechtungsansprüche gegen den ehemaligen Steuerberater nicht weiterverfolgt werden sollen.
wird bestimmt auf

Mittwoch, 04.08.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 220827 HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Szeliga, Waldemar, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Szeliga, Waldemar, München, *XX.XX.XXXX.
Löschungsankündigungen
HRB 220827 HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 Fa…
HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Veränderungen
HRB 220827 HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.04.2019 (Az. 1542 IN 3278/18, 1542 IN…
HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.04.2019 (Az. 1542 IN 3278/18, 1542 IN 248/19, 1542 IN 498/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 3278/18 · Hansa Bau & Services GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3278/18
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
München, HRB 220827
1542 IN 3278/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

Freistaat Bayern, vertr.d.d. Finanzamt München, Winzererstraße 47 a, 80784
München
- Antragstellender Gläubiger zu 1 -

Susanne Ehring, Blütenstraße 30, 86551 Aichach
-Antragstellender Gläubiger zu 2-
Verfahrensbevollmächtigter:
Sturm, Dr. Körner & Partner, Karl-Schiller-Str. 7, 86551 Aichach

und

dem Eigenantrag des Schuldners

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Hansa Bau & Services GmbH, Elsenheimerstraße 15, 80687 München, vertreten durch
den Geschäftsführer Szeliga Waldemar

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 220827
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bgm.-Aurnhammer-Str. 6, 86199 Augsburg
Geschäftszweig:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.04.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max Liebig
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 23.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.07.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.12.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.04.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 220827 HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koban, Anton, Pragersko / Slowenien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Szeliga, Waldem…
HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koban, Anton, Pragersko / Slowenien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Szeliga, Waldemar, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 220827 HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2015. Geschäftsanschrift: Elsenheimerstr. 15, 80687 Mü…
HRB 220827: Hansa Bau & Services GmbH, München, Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2015. Geschäftsanschrift: Elsenheimerstr. 15, 80687 München. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeiten gemäß § 34c GewO, insbesondere Makler-, Bauträger- sowie Baubetreuertätigkeiten, Immobilienconsulting (Beratung und Betreuung bei der Entscheidung zum Erwerb von Immobilienbesitz). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koban, Anton, Pragersko / Slowenien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.