HRA 6218

Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co. KG

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Siegburg

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Registerdaten

Sitz
Siegburg
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 99 IN 116/19 · Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 116/19
Wirksam am
29.12.2021
Registerbezug
Siegburg, HRA 6218
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 116/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 6218 eingetragenen Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co.KG, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Jordan, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12411 eingetragene HWD Beteiligungsgesellschaft mbH, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 24.07.2019 bis zum 25.09.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.11.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.

99 IN 116/19
Amtsgericht Bonn, 22.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6218 HRA 6218: Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co. KG, Siegburg, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 6218: Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co. KG, Siegburg, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Neueintragungen
HRA 6218 HRA 6218: Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co. KG, Siegburg, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Jeder persönlich haftende Ges…
HRA 6218: Hans Wagner Container-Dienste-GmbH & Co. KG, Siegburg, Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Baumschulallee 57, 53721 Siegburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HWD Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Willich (AG Krefeld HRB 12411). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der "Cargo" Reederei- und Handelskontor Hans Wagner GmbH & Co. KG mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld, HRA 5849) verschmolzen. Der Sitz ist von Willich (bisher Amtsgericht Krefeld, HRA 5851) nach Siegburg verlegt.

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