HRA 6701
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben)Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Krumbach
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 08.12.2020
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Lingl
Neu-Ulm
Frank Alexander Appel
Ulm
Klaus Appel
Ulm
LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH
Krumbach
WTH Verwaltungstreuhand GmbH
Ulm
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik KG Neu-Ulm
- Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG Neu-Ulm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 13.05.2026
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 822 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 07.04.2025
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 813-821 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 03.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 25.07.2022
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kögel Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Fa. LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Beginenweg 21, 89075 Ulm
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 757-812 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 13.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 27.05.2021
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 182/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381
Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft
mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Kögel Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Fa.
LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Beginenweg 21, 89075 Ulm
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381
Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft
mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Kögel Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Fa.
LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Beginenweg 21, 89075 Ulm
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm,
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.05.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 26.566.738,82 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
175 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.05.2021 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 175 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 19.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.1…
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen; von Amts wegen gemäß §§ 117 InsO, 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Braun…
Forderungsprüfung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 03.12.2020
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381
Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft
mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Kögel Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Fa.
LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Beginenweg 21, 89075 Ulm
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2020 um 13.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz
Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm
Telefon: +49(731)97018570
Telefax: +49(731)97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.01.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 27.01.2021, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, Amtsgericht Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 27.01.2021, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, Amtsgericht Neu-Ulm
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Günter Frey
Max-Eyth-Straße 11, 89340 Leipheim
|Bundesagentur für Arbeit Kempten-Memmingen
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
|PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN aG
Bahnstraße 6, 50996 Köln
|Dr. Rainer Riggert
Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
|Patrimonium Asset Management AG
Zugerstraße 74, 6340 Baar, Schweiz
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.10.2020 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 02.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 182/20 · Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 6701
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Nordstraße 2, 86381
Krumbach, vertreten durch die Gesellschafterin LINGL-Verwaltungsgesellschaft
mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Kögel Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF der Fa.
LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Beginenweg 21, 89075 Ulm
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 6701
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 05.10.2020 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Arndt
Geiwitz, Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm, Telefon: +49(731)97018570, Telefax:
+49(731)97018660.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 05.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haft…
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen…
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen…
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Lutzenberger, Claudia, Thannhausen, *XX.XX.XXXX.
HRA 6701 HRA 6701: Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Wegen Schreibversehens von Amts wegen neu vorgetragen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Wallmann, Jürgen Dieter Fritz, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt ei…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Darcis, Gerhard, Wiesensteig, *XX.XX.XXXX.
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 18.04.2013 (Az…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokurist…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Hügler, Edwin, Aalen, Ortsteil Ebnat, *XX.XX.XXXX.
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokurist…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Walloschek, Horst, Neu-Ulm.
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokurist…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben).Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuriste…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach, Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben).Geschäftsanschrift: Nordstraße 2, 86381 Krumbach (Schwaben). Prokura erloschen: Willmerdinger, Heri…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Krumbach (Nordstr. 2, 86381 Krumbach). Die Lingl Systemtechnik GmbH mit dem Sitz in Krumbach (Amtsgericht Memmingen, HRB 4272) ist auf Grund des Vers…
HRA 6701 Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, Neu-Ulm (Nordstr. 2, 86381 Krumbach). Sitz verlegt, nun: Krumbach. Prokura erloschen: Appel, Frank Alexander, Ulm, *XX.XX.XXXX; Kienzle, Michael, Hal…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.