HRB 15638
Hans Kremers GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dieselstraße 27-33, 41189 MönchengladbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mönchengladbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.08.2020
- Datenstand
- 2025-10-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Sascha Kremers
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenNorbert Peltzer
Mönchengladbach
EinzelprokuraVanessa Kremers
Düsseldorf
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Handelsregister
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der Großhandel mit Fleisch- und Wurstwaren und alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 02.01.2025
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird das Insolvenzverfahren nach Scheitern des Insolvenzplans fortgesetzt.
Die Anordnung der Eigenverwaltung wird antragsgemäß aufgehoben (§ 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Der bisherige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 02161 2476940 , Fax: 02161 2476949, wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Das Insolvenzverfahren ist fortzusetzen, da trotz der Rechtskraft des Beschlusses vom 04.10.2024 über die Bestätigung des Insolvenzplans die Voraussetzungen für die Verfahrensaufhebung gemäß § 258 InsO nicht vorliegen.
Die im Insolvenzplan vom 11.10.2024 ausgewiesene Quotenzahlung basierte u.a. auf der Zahlung eines Investors von 500.000,00 EUR auf das für Zwecke der Verteilung eingerichtete Treuhandkonto des Sachwalters. Die fällige Verpflichtung des Investors wurde trotz entsprechender, intensiver Bemühungen der Geschäftsleitung der Schuldnerin und des Sachwalters ohne Begründung nicht erfüllt. Darüber hinaus sah der Insolvenzplan eine Befriedigung der Gläubiger aus dem bestehenden Forderungsbestand vor. Die hierfür notwendige Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte durch die zugesicherten Liquiditätshilfen des Investors gesichert werden, insbesondere im Hinblick auf die Vorfinanzierung künftiger Wareneinkünfte. Da Zahlungen des Investors ausblieben, kann der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin nicht mehr fortgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Umsetzung des Insolvenzplans nicht mehr möglich und dieser damit gescheitert ist.
Aus diesem Grund ist das Insolvenzverfahren fortzusetzen. Das Gericht schließt sich der Auffassung des Amtsgerichts Hamburg im Beschluss vom 03.02.2023, 67e IN 20/13) an. Dieses führt aus, dass mit der Rechtskraft des Insolvenzplans zwar das Insolvenzplanverfahren endet, nicht jedoch das Insolvenzverfahren an sich. In § 258 Abs. 1 InsO ist als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die fortbestehende Durchführbarkeit des Insolvenzplans hineinzulesen. Ergibt sich nach Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses, aber vor Aufhebung des Verfahrens nach § 258 Abs. 1 InsO, dass die im Plan vorgesehenen Zahlungen vom Schuldner nicht geleistet werden können, oder liegt ein sonstiger Umstand vor, der zur Undurchführbarkeit des Plans führt, ist das Insolvenzverfahren entgegen dem Wortlaut des § 258 Abs. 1 InsO nicht von Amts wegen aufzuheben. Vielmehr ist durch deklaratorischen Beschluss auszusprechen, dass das Insolvenzverfahren nach Scheitern des Insolvenzplans fortgesetzt wird.
Zudem läge auch die Voraussetzung des § 258 Abs. 2 InsO für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vor. Bei einer Fortsetzung des Insolvenzplanverfahrens bestünde nunmehr wegen der ausgebliebenen Zahlungen des Investors und der dadurch bedingten Einstellung des Geschäftsbetriebes keine hinreichende Sicherheit für die Deckung der Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 23.12.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
Sachwalter: Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 264.131,06 EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.02.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Die Masse beträgt 2.749.764,88 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach xxx EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung, des Insolvenzplanverfahrens und der Bemühung um eine übertragende Sanierungist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 200 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Sachwalter nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Sachwalterinfolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen sowie Auslagen für den Personalaufwand festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 23.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 30.10.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 14.10.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Montag, 04.11.2024, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 22.08.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 27.06.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 08.02.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird der Beschluss vom 01.02.2024 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens insoweit abgeändert, dass folgender Satz aufgehoben wird:
"Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter."
Statt dessen wird angeordnet:
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, an die Schuldnerin zu leisten. Die Kassenführung verbleibt bei der Schuldnerin.
Mönchengladbach, 07.02.2024
Amtsgericht
32 IN 66/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 32 IN 66/23 · Hans Kremers GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 66/23
- Wirksam am
- 01.02.2024
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15638
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach , Tel. Nr.02161 2476940 , Fax Nr. 021612476949.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
30.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Sachwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§160 InsO) bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15638 HRB 15638: Hans Kremers GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Kremers, Karin, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Kremers, Vanessa, Krefeld, *XX.XX.XXXX. Ein…
HRB 15638 Hans Kremers GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmung…
HRB 15638 Hans Kremers GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach. Einzelprokura: Peltzer, Norbert, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 15638 Hans Kremers GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2013. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 27-33, 41189 Mönche…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.