HRB 7603
Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eberswalde
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Registerdaten
- Sitz
- Eberswalde
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 104/21 · Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 104/21
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7603
Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7603 FF), Heinrich-Hertz-Straße 13, 16225 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Hanke, OT Stolzenhagen Kuckucksweg 2, 16348 Wandlitz wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkten:
Freihändige Veräußerung des im Grundbuch von Eberswalde Blatt 7213 (Flur 4/ Flurstücke 156, 157, 277, 278 und 281) eingetragenen Grundbesitzes der Schuldnerin für einen Betrag von 2.100.000,00 €
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 03.12.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 11.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 104/21 · Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 104/21
- Wirksam am
- 27.12.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7603
Insolvenzabteilung
3 IN 104/21
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH, Heinrich-Hertz-Straße 13, 16225 Eberswalde
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Hindenburger Straße 2,
17268 Templin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: XXX €
Auslagen: XXX €
Umsatzsteuer: XXX €
Gesamtbetrag: XXX €
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von XXX Euro zu Grunde.
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von XXX Euro.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 125 % festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom vorläufigen Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 Euro übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einheiten: www.erv.brandenburg.de).
Frankfurt (Oder), 23. Dezember 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7603 FF HRB 7603 FF: Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH, Eberswalde, Heinrich-Hertz-Str. 13, 16225 Eberswalde. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Hanke, Petra, geb. Pestel; ist von Amts wegen gelöscht. D…
Forderungsprüfung 3 IN 104/21 · Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 104/21
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7603
Insolvenzabteilung
3 IN 104/21
BESCHLUSS
Über das Vermögen
Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH, Heinrich-Hertz-Straße 13, 16225 Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Hanke, Heinrich-Hertz-Straße 13, 16225 Eberswalde
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 7603 FF)
wird auf den am 05.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Schinkelstraße 32,
17268 Templin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2021 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 26.08.2021 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.09.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie
zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Ferner können bis zum Stichtag Schriftsätze und Anträge zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen eingereicht werden:
die Veräußerung/Übertragung des Unternehmens im Ganzen oder Teilen, auch an besonders Interessierte gem. § 162 InsO
die Einstellung des Geschäftsbetriebes
die freihändige Verwertung des Immobilienvermögens der Schuldnerin
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Az: 3 IN 104/21
Frankfurt (Oder), 01.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7603 FF HRB 7603 FF: Hanke Gesellschaft für Gießerei-Kooperation mbH, Eberswalde, Heinrich-Hertz-Str. 13, 16225 Eberswalde. Prokura: 2. Hanke, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Hanke, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.