VR 250336

Handharmonika-Freunde Flacht-Weissach e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weissach

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Registerdaten

Sitz
Weissach
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Handharmonika - Freunde Flacht e.V. Weissach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 250336 VR 250336: Handharmonika - Freunde Flacht e.V., Weissach ( Weissach). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der be…
VR 250336: Handharmonika - Freunde Flacht e.V., Weissach ( Weissach). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2019, sowie den Nachträgen vom 09.12.2021, 14.12.2021, 15.12.2021 und vom 16.12.2021, der Verein "Handharmonika - Gemeinschaft Weissach e.V.", Weissach (Amtsgericht Stuttgart VR 250423) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.