VR 2200

Handelsverband Saarland e. V.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.. Saarbrücken
  2. Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. Saarbrücken

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 2200 Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken (c/o Fabian Schulz, Schulstraße 12, 66130 Saarbrücken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsv…
Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken (c/o Fabian Schulz, Schulstraße 12, 66130 Saarbrücken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit dem Möbelfachverband im Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2617) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2012 mit dem Lebensmittel-Fachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtgericht Saarbrücken VR 2141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 2200 Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken, (Harthweg 15, 66119 Saarbrücken).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.200…
Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken, (Harthweg 15, 66119 Saarbrücken).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.10.2008 mit dem Landesverband Bürowirtschaft Saar e.V. -LBW-Saar- mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2225) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit dem Tabakwarenfachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2408) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Verband der Eisenwarenhändler - VdE - e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2669) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.