HRB 87483

Kilano GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

gelöscht 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 87483 Kilano GmbH, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Rendtorff, Wulf, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun Geschäftsführer: Dr. Ulrich, Nikolai, Kiel, *XX.XX.XX…
Kilano GmbH, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Rendtorff, Wulf, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun Geschäftsführer: Dr. Ulrich, Nikolai, Kiel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Dr. Demuth, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Holthusen, Nils, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG (Geändert in: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 100657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG am 09.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.