Historische Handelsregister-Veröffentlichung

PIN MAIL GmbH

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) · HRB 211508 B

Neueintragungen

HRB 211508 B

HRB 211508 B: PIN MAIL GmbH, Berlin, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin. Firma: PIN MAIL GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Moabit 91, 10559 Berlin; Gegenstand: Kurierdienste aller Art im Stadtbereich und nahen Stadtbereich, dazu kombinierte Mehrwertdienstleistungen, ein angeschlossener Call-Center Betrieb sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 554.642,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Fricke, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2.
Dr. Stirl, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Breddin, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2.
Schulze, Harald, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 3.
Dr. Weigeldt, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 4.
Woldt, Gregor, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.10.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PIN MAIL Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 72614 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.10.2019. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2013 mit der Postcon Deutschland B.V. & Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21694), dem die Hauptversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Noch nicht eindeutig zugeordnet

Diese historische Veröffentlichung konnte nicht zweifelsfrei genau einem heutigen Registerprofil zugeordnet werden. Deshalb erfolgt keine pauschale Weiterleitung.

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