Historische Handelsregister-Veröffentlichung
MARTIN Systems GmbH
Neueintragungen
HRB 199776 B
HRB 199776 B: MARTIN Systems GmbH, Berlin, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin. Firma: MARTIN Systems GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 95, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Membranfiltern sowie die Planung und Erstellung von Anlagen für die Behandlung von Brauch- unol Abwasser, sowie die Montage, Inbetriebnahme und Service für die Anlagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 300.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Crawford, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2.
Grigo, Mark, *XX.XX.XXXX, Lippetal; Geschäftsführer: 3.
Harms, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Föritz; Prokura: 1.
Ehrsam, Veikko, *XX.XX.XXXX, Sonneberg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2.
Harms, Michael, *XX.XX.XXXX, Föritz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.08.2018 mit Änderung vom 13.09.2018 in § 10 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MARTIN Membrane Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 195500 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.08.2018. Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:
MARTIN Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Sonneberg (Amtsgericht Jena, HRB 304011)
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Crawford, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2.
Grigo, Mark, *XX.XX.XXXX, Lippetal; Geschäftsführer: 3.
Harms, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Föritz; Prokura: 1.
Ehrsam, Veikko, *XX.XX.XXXX, Sonneberg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2.
Harms, Michael, *XX.XX.XXXX, Föritz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.08.2018 mit Änderung vom 13.09.2018 in § 10 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MARTIN Membrane Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 195500 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.08.2018. Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:
MARTIN Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Sonneberg (Amtsgericht Jena, HRB 304011)
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Noch nicht eindeutig zugeordnet
Diese historische Veröffentlichung konnte nicht zweifelsfrei genau einem heutigen Registerprofil zugeordnet werden. Deshalb erfolgt keine pauschale Weiterleitung.