HRB 19820

Hamon Research-Cottrell GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bochum
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
26.04.2022
Datenstand
2024-02-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Fabrice Orban

Chaumont-Gistoux

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bau- und Ingenieurleistungen, die Herstellung, der Kauf und Verkauf von Anlagen auf dem Gebiet der Verschmutzungskontrolle und Umwelterhaltung sowie verwandte und zweckfördernde Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 47/22 · Hamon Research-Cottrell GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 47/22
Wirksam am
29.04.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 19820
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 47/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19820 eingetragenen Hamon Research-Cottrell GmbH, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Fabrice Orban, Rue Saint-Roch n° 1E, 1325 Chaumont-Gistoux, Belgien

ist am 25.04.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

80 IN 47/22
Amtsgericht Bochum, 28.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19820 HRB 19820: Hamon Research-Cottrell GmbH, Bochum, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum. Prokura erloschen: Dupret, Bernard, Rebecq, *XX.XX.XXXX; Döttger, Sebastian, Witten, *XX.XX.XXXX; Moser, Christian, Essen…
HRB 19820: Hamon Research-Cottrell GmbH, Bochum, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum. Prokura erloschen: Dupret, Bernard, Rebecq, *XX.XX.XXXX; Döttger, Sebastian, Witten, *XX.XX.XXXX; Moser, Christian, Essen, *XX.XX.XXXX; Paetz, Gisela, Moers, *XX.XX.XXXX; Potthast, Reinhard, Bochum, *XX.XX.XXXX; Schwarzer, Melanie, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Wolff, Meinrad, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Peter, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 47/22) vom 01.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 47/22 · Hamon Research-Cottrell GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 47/22
Wirksam am
04.04.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 19820
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 47/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19820 eingetragenen Hamon Research-Cottrell GmbH, gegründet am 30.03.1973, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Fabrice Orban, Rue Saint-Roch n° 1E, 1325 Chaumont-Gistoux, Belgien

Geschäftszweig: Erbringung von Bau- und Ingenieurleistungen, Herstellung, Kauf und Verkauf von Anlagen auf dem Gebiet der Verschmutzungskontrolle

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2022, um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 23.06.2022, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 47/22
Bochum, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 47/22 · Hamon Research-Cottrell GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 47/22
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 19820
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 47/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19820 eingetragenen Hamon Research-Cottrell GmbH, gegründet am 30.03.1973, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Fabrice Orban, Rue Saint-Roch n° 1E, 1325 Chaumont-Gistoux, Belgien

Geschäftszweig: Erbringung von Bau- und Ingenieurleistungen, Herstellung, Kauf und Verkauf von Anlagen auf dem Gebiet der Verschmutzungskontrolle

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2022, um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 23.06.2022, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 47/22
Bochum, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 47/22 · Hamon Research-Cottrell GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 47/22
Wirksam am
04.02.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 19820
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 47/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19820 eingetragenen Hamon Research-Cottrell GmbH, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Fabrice Orban, Rue Saint-Roch n° 1E, 1325 Chaumont-Gistoux, Belgien

Geschäftszweig: Erbringung von Bau- und Ingenieurleistungen, Herstellung, Kauf und Verkauf von Anlagen auf dem Gebiet der Verschmutzungskontrolle

ist am 03.02.2022, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 47/22
Amtsgericht Bochum, 03.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 19820 HRB 19820: Hamon Research-Cottrell GmbH, Bochum, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1973, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversamml…
HRB 19820: Hamon Research-Cottrell GmbH, Bochum, Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1973, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 68130) nach Bochum beschlossen. Geschäftsanschrift: Alte Wittener Str. 30, 44803 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bau- und Ingenieurleistungen, die Herstellung, der Kauf und Verkauf von Anlagen auf dem Gebiet der Verschmutzungskontrolle und Umwelterhaltung sowie verwandte und zweckfördernde Tätigkeiten. Stammkapital: 3.000.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Orban, Fabrice, Chaumont-Gistoux, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dupret, Bernard, Rebecq, *XX.XX.XXXX; Döttger, Sebastian, Witten, *XX.XX.XXXX; Moser, Christian, Essen, *XX.XX.XXXX; Paetz, Gisela, Moers, *XX.XX.XXXX; Potthast, Reinhard, Bochum, *XX.XX.XXXX; Schwarzer, Melanie, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Wolff, Meinrad, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Peter, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Huet, Benoit, Baisy-Thy, *XX.XX.XXXX; Dr. Kleeberg, Matthias, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Klein-Wiele, Stefan, Borken, *XX.XX.XXXX; Nehring, Andreas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.