Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Hamburger Volksbank Immobilien GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Hamburg
- Geschäftsanschrift
- Hammerbrookstraße 63-65, 20097 Hamburg
Handelsregister · HRB 15964
Hamburger Volksbank Immobilien GmbH · Amtsgericht Hamburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen oder Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen.
Leitung und Vertretung
Hamburg
Rosengarten
Eintragungen
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.01.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 8 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 11 Abs. 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Der mit der Hamburger Volksbank eG (vormals firmierend: Hamburger Bank von 1861 Volksbank e.G.) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg GnR 854) am 26.04.1988 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Änderungsvereinbarung vom 24.06.2014 ergänzt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Gesellschaftsvertrag Blatt 73 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 124 ff. Sonderband
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag vom 17.05.1973 zuletzt geändert am 10.11.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.10.1973
Fall 10
Fall 11
Der alleinige Geschäftsführer ist ermächtigt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Gesellschaftsvertrag ist bis zum 31.Dezember 1979 fest geschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum 31.Dezember 1979 gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung so läuft er auf unbestimmte Zeit fort. Eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist dann nur mit einer Frist von fünfzehn Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und der Hamburger Bank von 1861 Volksbank e.G., Hamburg, ist am 26. April 1988 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Vertreterversammlung der herrschenden Gesellschaft am 29. Mai 1989 und die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft am 31. Mai 1989 zugestimmt haben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.