HRB 55371
Hallhuber GmbH
aktuell 33 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 1453/23 · Hallhuber GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1453/23
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- München, HRB 55371
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hallhuber GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, c/o act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt,
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 55371
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen bzw. anzufordern.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 08.04.2024.
Ausgehend von einem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR beträgt die Regelvergütung gemäß §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 12a der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR.
Der vorläufige Sachwalter beantragt daneben eine Erhöhung des Regelsatzes um 65 %. Nach §§ 3 Abs. 1, 10 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Auf die ausführliche Begründung in Antrag des vorläufigen Sachwalters wird insoweit Bezug genommen.
Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der - im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des vorläufigen Sachwalters - gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand.
Insoweit wurde insbesondere dargelegt, dass die Überwachung der Betriebsfortführung den vorläufigen Sachwalter aufgrund der Größe des schuldnerischen Geschäftsbetriebs (im Inland 148 Filialen, Shop in Shops und Outlets sowie im europäischen Ausland 42 Filialen und Shop in Shops) und der Umsatzzahlen überdurchschnittlich in Anspruch genommen hat, ein gesondertes Kontrollsystem für das Bestell- und Zahlwesen und die Liquiditätsüberwachung installiert werden musste, der Aufwand der Übernahme der Kassenführungsbefugnis gleichkam und das Ergebnis der Betriebsfortführung die Berechnungsgrundlage nicht adäquat erhöht hat.
Darüber hinaus wurde u.a. geltend gemacht, dass eine aufwändige Überwachung der Durchführung der Insolvenzgeldfinanzierung und der Abrechnung der Differenzlohnansprüche durch den Insolvenzverwalter bzw. sein Team erfolgte und die Schuldnerin bei Insolvenzantragstellung eine hohe Anzahl (1.161 Angestellte) beschäftigte.
Des Weiteren wurde vorgetragen, dass umfangreiche Eigentums-/Pfandrechte beim Sachwalter bzw. der Schuldnerin geltend gemacht wurden und in jedem Einzelfall zusammen mit der Eigenverwaltung u.a. zunächst auch deren Wirksamkeit und Umfang zu prüfen war. Die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten obliegt zwar grds. der Schuldnerin. Im Rahmen der Freigabe der entsprechenden Zahlungen hatte der vorläufige Sachwalter jedoch gem. § 282 Abs. 2 InsO die insolvenzrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Ablösezahlungen zu überprüfen.
Im hiesigen Verfahren musste sich der vorläufige Sachwalter darüber hinaus auch mit der Überwachung und Begleitung der zu lösenden tatsächlichen und rechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit den im Ausland gelegenen Betriebsstätten der Schuldnerin auseinandersetzen.
Erläutert wurde auch, dass ein überdurchschnittlicher Mehraufwand aufgrund der Überwachung und Begleitung der Sanierungsbemühungen im Rahmen des M&A-Prozesses aufgrund erforderlicher Prüfungen von Szenarien zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens sowie eingegangener Angebote entstanden ist.
Nachdem im vorliegenden Verfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt wurde, mehrere Sitzungen stattfanden, hier eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich war, ist dem vorläufige Sachwalter aufgrund der Komplexität der zu vermittelnden Sachverhalte und der Anzahl der Sitzungen auch insoweit ein Mehraufwand entstanden.
Im Rahmen einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung war ein Gesamtzuschlag von 65 % gerechtfertigt. Der vorläufige Sachwalter beantragt daneben eine Erhöhung des Regelsatzes um 65 %. Nach §§ 3 Abs. 1, 10 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Auf die ausführliche Begründung in Antrag des vorläufigen Sachwalters wird insoweit Bezug genommen.
Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der - im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des vorläufigen Sachwalters - gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand.
Insoweit wurde insbesondere dargelegt, dass die Überwachung der Betriebsfortführung den vorläufigen Sachwalter hier aufgrund der Größe des schuldnerischen Geschäftsbetriebs (im Inland 148 Filialen, Shop in Shops und Outlets sowie im europäischen Ausland 42 Filialen und Shop in Shops) und der Umsatzzahlen überdurchschnittlich in Anspruch genommen hat, ein gesondertes Kontrollsystem für das Bestell- und Zahlwesen und die Liquiditätsüberwachung installiert werden musste, der Aufwand der Übernahme der Kassenführungsbefugnis gleichkam und das Ergebnis der Betriebsfortführung die Berechnungsgrundlage nicht adäquat erhöht hat.
Darüber hinaus wurde u.a. geltend gemacht, dass eine aufwändige Überwachung der Durchführung der Insolvenzgeldfinanzierung und der Abrechnung der Differenzlohnansprüche durch den Insolvenzverwalter bzw. sein Team erfolgte und die Schuldnerin bei Insolvenzantragstellung eine hohe Anzahl (1.161 Angestellte) beschäftigte.
Des Weiteren wurde vorgetragen, dass umfangreiche Eigentums-/Pfandrechte beim Sachwalter bzw. der Schuldnerin geltend gemacht wurden und in jedem Einzelfall zusammen mit der Eigenverwaltung u.a. zunächst auch deren Wirksamkeit und Umfang zu prüfen war. Die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten obliegt zwar grds. der Schuldnerin. Im Rahmen der Freigabe der entsprechenden Zahlungen hatte der vorläufige Sachwalter jedoch gem. § 282 Abs. 2 InsO die insolvenzrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Ablösezahlungen zu überprüfen.
Im hiesigen Verfahren musste sich der vorläufige Sachwalter darüber hinaus auch mit der Überwachung und Begleitung der zu lösenden tatsächlichen und rechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit den im Ausland gelegenen Betriebsstätten der Schuldnerin auseinandersetzen.
Erläutert wurde auch, dass ein überdurchschnittlicher Mehraufwand aufgrund der Überwachung und Begleitung der Sanierungsbemühungen im Rahmen des M&A-Prozesses aufgrund erforderlicher Prüfungen von Szenarien zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens sowie eingegangener Angebote entstanden ist.
Nachdem im vorliegenden Verfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt wurde, mehrere Sitzungen stattfanden, hier eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich war, ist dem vorläufige Sachwalter aufgrund der Komplexität der zu vermittelnden Sachverhalte und der Anzahl der Sitzungen auch insoweit ein Mehraufwand entstanden.
Im Rahmen einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung war ein Gesamtzuschlag von 65 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit wurde gem. §§ 8 Abs. 3, 12, 12a InsVV - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Schuldnerin und der Gläubigerausschuss wurden zu dem Antrag des vorläufigen Sachwalters gehört. Einwände wurden nicht vorgetragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1453/23 · Hallhuber GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1453/23
- Wirksam am
- 06.09.2023
- Registerbezug
- München, HRB 55371
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hallhuber GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München, vertreten durch die Geschäftsführer Angermann Rouven, Eisenkolb Torsten, Höpfner Alexander, Dr. Tischendorf Sven
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 55371
- Schuldnerin -
hat der Sachwalter am 01.09.2023 drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1509 IN 1453/23 · Hallhuber GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1453/23
- Wirksam am
- 27.07.2023
- Registerbezug
- München, HRB 55371
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hallhuber GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München, vertreten durch die Geschäftsführer Angermann Rouven, als GF d. HALLHUBER GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München, Eisenkolb Torsten, als GF der HALLHUBER GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München, Dr. Höpfner Alexander, c/o Hallhuber GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München und Dr. Tischendorf Sven, c/o Hallhuber GmbH, Taunusstraße 21, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 55371
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Einzelhandel mit Modeartikeln aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.07.2023 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.09.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 16.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 16.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit
Kapuziner Str. 26, 80337 München
vertreten durch Frau Sabine Ulbricht
|Aachener Grundvermögen Kapitalanlageges. mbH
Oppenheimstraße 9, 50668 Köln
vertreten durch Herrn Sebastian Fellmann
|Freistaat Bayern, vertr.d.d.Finanzamt München
Sophienstraße 6, 80333 München
vertreten durch Frau Silvia Gruber
|Herr Dr. Carsten Müller-Seils
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
|Robus SCSp, SICAV-Fiar - Robus Recovery Fund II
Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt
vertreten durch die Robus Capital Mangement Ltd., diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Jaufer
|Credit Solutions Partner GmbH
Kufsteiner Platz 4, 81679 München
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Löslein
|denkteich GmbH
Eversgerdweg 64, 33332 Gütersloh
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rietdorf
|Frau Sandra Dabbs
Rosenstraße 32 b, 76448 Durmersheim
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.05.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 21, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 hat die Änderung der §§ 7a (Beirat) und 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 21, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusstr. 21, 80807 München.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Durch Insolvenzplan vom 07.05.2021, bestätigt durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.05.2021 (AZ 1500 IN 860/20), rechtskräftig seit…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Der Gewinnabführungsvertrag vom 18.11.2009 mit der Hallhuber Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180319) ist d…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann-Ziegenhagen, Ralf Peter, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Prokura erloschen: Hallhuber, Susanne, München, *XX.XX.XXXX; Hoffmann-Ziegenhagen, Ralf Peter, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Ge…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Prokura erloschen: Jagenberg, Astrid Stefanie, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Bestellt: Geschäftsführer: Eisenkolb, Torsten, Erlangen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen o…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ehling, Johannes, Feldafing, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Wefing, Dirk, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Prokura erloschen: Stüber, Jörg, Halle (Westf.), *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2019 hat die Aufhebung des § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie die Umnummerierung der nachfo…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weber, Ralf, Steinhagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lohner, Richard, Baldham, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Bestellt: Geschäftsführer: Ehling, Johannes, Feldafing, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann-Ziegenhagen, Ralf Peter, München, *XX.XX.XXXX; Jag…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Bestellt: Geschäftsführer: Angermann, Rouven, Brühl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dr…
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Frink, David, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 HRB 55371: Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Frink, David, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Weber, Ralf, Steinhagen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen…
HRB 55371 HRB 55371:Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 55371 HRB 55371:Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Der mit der Hallhuber Beteiligungs GmbH (vormals Doll Beteiligungs GmbH) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180319) abgeschlossen…
HRB 55371 Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Bestellt: Geschäftsführer: Lohner, Richard, Baldham, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als V…
HRB 55371 Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tobaldo, Massimo, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 55371 Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 55371 Hallhuber GmbH, München, Taunusstr. 49, 80807 München.Die Gesellschaft hat am 18.11.2009 mit der Doll Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180319) als herrschender Gesellschaft …
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.