HRB 44196

HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 117/22 · HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 117/22
Wirksam am
21.09.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 44196
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 117/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44196 eingetragenen HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Scherer

ist am 15.09.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67b IN 117/22
Amtsgericht Hamburg, 20.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67b IN 117/22 · HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 117/22
Wirksam am
02.09.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 44196
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 117/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44196 eingetragenen HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg, derzeit führungslos

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Beleuchtungstechnik und Elektroartikeln aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Geräte sowie der Handel mit ähnlichen Waren und Durchführung

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2022, um 09:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.06.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerinsowie eines am 15.08.2022 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.11.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 29.11.2022, 10:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.11.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67b IN 117/22
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 117/22 · HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 117/22
Wirksam am
12.08.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 44196
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 117/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44196 eingetragenen HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Scherer und Herrn Udo Scherer

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Beleuchtungstechnik und Elektroartikeln aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Geräte sowie der Handel mit ähnlichen Waren und Durchführung

ist am 18.07.2022, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 117/22
Amtsgericht Hamburg, 18.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 117/22 · HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 117/22
Wirksam am
18.07.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 44196
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 117/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44196 eingetragenen HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Sabine Scherer

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Beleuchtungstechnik und Elektroartikeln aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Geräte sowie der Handel mit ähnlichen Waren und Durchführung

ist am 18.07.2022, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 117/22
Amtsgericht Hamburg, 18.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44196 HRB 44196: HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Hamburg, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages…
HRB 44196: HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Hamburg, Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Beleuchtungstechnik und Elektroartikeln aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Geräte sowie der Handel mit ähnlichen Waren und Durchführung folgender Dienstleistungen: Großküchen-Technik, Datenkommunikationstechnik und Elektroarbeiten aller Art.
Veränderungen
HRB 44196 HRB 44196:HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Hamburg, Sachsenstr. 14, 20097 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg.
HRB 44196:HALITEC Hamburger Handelsgesellschaft für Licht und Technik mbH, Hamburg, Sachsenstr. 14, 20097 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Sylvesterallee 2, 22525 Hamburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.