HRB 4135

Halajot Deutschland GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hanau

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Registerdaten

Sitz
Hanau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
22.02.2022
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Langnickel

Hanau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Halajot Handels-GmbH Langnickel Hanau

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Kosmetikartikeln und der Verkauf zum Export und Import von Drogeriewaren und Arzneimitteln sowie IT- Dienstleistungen aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
04.11.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 25 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 178.234,18 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 03.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 25 % beantragt.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hanau, 03.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 24.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4135 HRB 4135: Halajot Deutschland GmbH, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Anton, Helena, Hanau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröff…
HRB 4135: Halajot Deutschland GmbH, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Anton, Helena, Hanau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
10.02.2022
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
29.09.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
Geschäfts-Nr.: 70 IN 159/21 Am 22.09.2021 um 10:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 29.10.2021.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 23.11.2021 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 22.09.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4135 HRB 4135: Halajot Deutschland GmbH, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 159/21) vom 30.07.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätz…
HRB 4135: Halajot Deutschland GmbH, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 159/21) vom 30.07.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 159/21 · Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Wirksam am
30.07.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 4135
Az.: 70 IN 159/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2021 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten des/der Schuldner/in zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 30.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4135 Halajot Handels-GmbH Langnickel, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Die Gesellschafterversammlung vom 1.4.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unter…
Halajot Handels-GmbH Langnickel, Hanau (Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau). Die Gesellschafterversammlung vom 1.4.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Halajot Deutschland GmbH. Neuer Gegenstand: die Herstellung von Kosmetikartikeln und der Verkauf zum Export und Import von Drogeriewaren und Arzneimitteln sowie IT- Dienstleistungen aller Art. Nicht mehr Geschäftsführer: Langnickel, Heinz, Drogist, Hanau, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.