HRB 19445
HAL Automotive Plauen GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schenkendorfstraße 14, 08525 PlauenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Plauen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.03.2024
- Datenstand
- 2025-10-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
André Bäsler
Plauen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- VOGTLAND Automotive GmbH Plauen
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, industrielle Herstellung, Vertrieb sowie Handel aller Arten von Komponenten des Fahrzeugbaus und der Antriebstechnik, von Einzelteilen derselben sowie die Konstruktion, die industrielle Fertigung und Vertrieb von Vorrichtungen und Erzeugnissen bzw. Leistungen dieser Art im Auftrag.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 405 IN 2137/23 · HAL Automotive Plauen GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2137/23
- Wirksam am
- 04.03.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19445
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefax: 069 27315612 15 Telefon geschäftlich: 069 27315612 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2137/23 · HAL Automotive Plauen GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2137/23
- Wirksam am
- 27.02.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19445
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
ergeht am 27.02.2024 nachfolgende Beschluss:
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Die Bestimmung wir mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2137/23 · HAL Automotive Plauen GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2137/23
- Wirksam am
- 22.02.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19445
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
wurde mit Beschluss vom 22.02.2024 um 11:00 nachfolgende Entscheidung getroffen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 wird in Ziff. 3 (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt) aufgehoben.
Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 aufrechterhalten.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2137/23 · HAL Automotive Plauen GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2137/23
- Wirksam am
- 15.12.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19445
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Professor Dr. Schmidt, Leipzig, wird auf seinen Antrag aus dem Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters entlassen.
Der Beschluss vom 07.12.2023, mit welchem die vorläufige Insolvenzverwaltung, die Einstellung der Zwangsvollstreckung und Bestellung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt, Leipzig zum Gutachter angeordnet wurde, wird aufgehoben.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 405 IN 2137/23 · HAL Automotive Plauen GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2137/23
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19445
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 07.12.2023 um 15:30 Uhr Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email geschäftlich kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Telefon geschäftlich 0341 21338910, Telefax 0341 21338911 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zu-stimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu si-chern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hier-durch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erfor-derlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19445 HRB 19445: HAL Automotive Plauen GmbH, Plauen, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen. Die Gesellschaft hat am 15.10.2019 mit der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH mit Sitz in Bitterfeld (Amtsgericht Stendal HR…
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HRB 19445 HAL Automotive Plauen GmbH, Plauen (Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zur Durchführung de…
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