HRB 29411

HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bitterfeld-Wolfen

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Registerdaten

Sitz
Bitterfeld-Wolfen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2216/23 · HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 29411
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler, Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411

- wurde für den Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet.

- Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung zu folgendem Beschlussantrag des Insolvenzverwalters:

Genehmigung der zwischen der FCM Vermögensverwaltungs GmbH, Mellrichstadt, und dem Insolvenzverwalter am 30.10/03.11.2025 geschlossene Vereinbarung über die Aufhebung und Abwicklung des am 03.04.2013 vor Notar Arne Schwerd, Plauen, zur Urkundennummer 611/2013 geschlossenen Immobilienleasingvertrag mit Ankaufs- und Andienungsrechte

sind schriftlich bis zum 28.11.2025 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn keine abweichenden schriftlichen Anträge und Stellungnahmen eingehen.

Der Beschluss vom 05.11.2025 und der Antrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 2216/23 · HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 29411
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 29411
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler

- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefon geschäftlich: 069 27315612 0 Telefax: 069 27315612 15

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 405 IN 2216/23 · HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Wirksam am
22.02.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 29411
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Böhret Sehmsdorf Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Maxstraße 8, 01067 Dresden, Gz.: 001035-23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
- vorläufiger Insolvenzverwalter -

ergeht am 22.02.2024 um 10:45 Uhr nachfolgende Entscheidung:

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 wird in Ziff. 3 (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt) aufgehoben.

2. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

3. Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 aufrechterhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2216/23 · HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 29411
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 29411 vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Professor Dr. Schmidt, Leipzig, wird auf seinen Antrag aus dem Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters entlassen.

2. Der Beschluss vom 14.12.2023, mit welchem die vorläufige Insolvenzverwaltung, die Einstellung der Zwangsvollstreckung und Bestellung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt, Leipzig zum Gutachter angeordnet wurde, wird aufgehoben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2216/23 · HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 29411
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 29411
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler

ergeht am 14.12.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.12.2023 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 21338910
Telefax: 0341 21338911
Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 29411 HRB 29411: HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.1992. Die Gesellschafter…
HRB 29411: HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.1992. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Leipzig, Amtsgericht Leipzig HRB 6541) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Aluminiumteilen und sonstigen NE-Metallteilen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bäsler, Bodo Bernfried Wilfried, Plauen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Köber, Elke, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.08.2001 Teile des Vermögens (Teilbetrieb/Geschäftsbereich "Kolbenfertigung") auf die HAL Automotive GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 18130) übertragen. Die Gesellschafterversammlungen haben am 29.08.2001 zugestimmt. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.08.2001 Teile des Vermögens (Geschäftsanteil an der HAL Automotive GmbH mit dem Sitz in Leipzig) auf die SACHSEN Automotive GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 18131) übertragen. Die Gesellschafterversammlungen haben am 29.08.2001 zugestimmt. Die SACHSEN Automotive GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 18131) ist auf Grund desVerschemlzungsvertrages vom 20.11.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.