HRB 214251
haka Print und Medien GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ostfildern
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Registerdaten
- Sitz
- Ostfildern
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- ESP 200 GmH Ostfildern
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 26.09.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Druckerei
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/28
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den beabsichtigten Vergleich zur Abgeltung des Anfechtungsanspruch mit der AOK Baden-Württemberg und der Führung weiterer eventueller Prozessverfahren mit erheblichem Streitwert bzw. deren vergleichsweise Beilegung, § 160 Abs. 1, 2 Nr. 3 InsO, insbesondere hinsichtlich der durch den Insolvenzverwalterr derzeit außergerichtlich geltend gemachten weiteren Ansprüche gemäß § §129 ff InsO sowie §§ 43, 64 GmbHG a. F.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.10.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 25.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 09.08.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Druckerei
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/28
1. Die Prüfung der bis 12.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-40 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 14.10.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
11 IN 379/19
Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten
durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Druckerei
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/
28
hat das Amtsgericht Esslingen am 14.10.2019 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.09.2019 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Der Beschluss des Amtsgerichts Esslingen datiert vom 01.10.2019
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Amtsgericht Esslingen -Insolvenzgericht- 14.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 04.10.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten
durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Druckerei
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/
28
hat der Insolvenzverwalter am 04.10.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 04.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten
durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/
28
Geschäftszweig: Betrieb einer Druckerei
1. Das am 19.08.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.10.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2807590
Telefax: 0711 28075911
Email: stuttgart@bbl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
27.12.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 20.12.2019, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
13.12.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 30.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 379/19 · haka Print und Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 379/19
- Wirksam am
- 19.08.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 214251
In dem Verfahren über den Antrag
haka Print und Medien GmbH, Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern, vertreten
durch den Geschäftsführer Rüdiger Wörz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214251
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: 19/
28
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.08.2019 um 11:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2807590, Fax: 0711 28075911
stuttgart@bbl-law.de, www.bbl-law.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 19.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 214251 haka Print und Medien GmbH, Ostfildern, Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Uehling, Thomas, Ostfildern, *XX.XX.XXXX.
HRB 214251 haka Print und Medien GmbH, Ostfildern, Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern.Geschäftsanschrift: Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
HRB 214251 haka Print und Medien GmbH, Ostfildern, Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern.Geschäftsanschrift: Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
HRB 214251 haka Print und Medien GmbH, Ostfildern, Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern.Geschäftsanschrift: Senefelderstr. 19, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.