HRB 5986
HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Herborn
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Registerdaten
- Sitz
- Herborn
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/18 · HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/18
- Wirksam am
- 25.02.2026
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5986
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 23.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 95/18 · HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/18
- Wirksam am
- 23.09.2024
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5986
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertreten durch: Angelika Aue, Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen, (Liquidatorin), findet die Schlussverteilung statt. Die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen betragen € 23.087,03. Es ist ein Massebestand von € 5.832,61 vorhanden. Hiervon sind noch später bekannt werdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin zu berichtigen.
Insolvenzgericht Wetzlar, den 13.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 95/18 · HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/18
- Wirksam am
- 07.02.2024
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5986
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.03.2024 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 23.02.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.03.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 06.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/18 · HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/18
- Wirksam am
- 13.04.2023
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5986
Amtsgericht Wetzlar, 13.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 95/18 · HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/18
- Wirksam am
- 17.10.2018
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5986
Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika
Aue, Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen, (Liquidatorin), ist am 17.10.2018 um
11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311
Frankfurt, Tel.: 0692193150, Fax: 069219315-99, E-Mail: k.doenges@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.12.2018 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.01.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.12.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (14.01.2019) liegt, auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 17.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5986 HRB 5986: HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Burgstraße 18, 35745 Herborn. Geschäftsanschrift: Bleichstr. 9, 35649 Bischoffen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein…
HRB 5986 HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Burgstraße 18, 35745 Herborn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4.05.2010. Geschäftsanschrift: Burgstraße 18, 35745 Herborn. Gegenstan…
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