HRB 330609

Haessler Information GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schömberg

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Registerdaten

Sitz
Schömberg
Datenstand
2024-03-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Haessler Software GmbH Schömberg
  2. HAESSLER-Computersysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schömberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 330609 HRB 330609: Haessler Information GmbH, Schömberg, Mühlstr. 58, 75328 Schömberg. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2…
HRB 330609: Haessler Information GmbH, Schömberg, Mühlstr. 58, 75328 Schömberg. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der "HAESSLER eGovernment GmbH", Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 17185 P) um 25.000,00 EUR EUR auf 375.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 375.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HAESSLER eGovernment GmbH", Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 17185 P) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.