HRB 3237
Haas Büro-Organisation GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Erlangen
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Registerdaten
- Sitz
- Erlangen
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Haas Büro + Computer GmbH Erlangen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 12.02.2025
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Haas Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054 Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 31.01.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 03.08.2021
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den Geschäftsführer Haas Hans, geboren am XX.XX.XXXX, Adalbert-Stifter-Str. 8,
91054 Erlangen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 117-126 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 07.02.2020
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: IN 297/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den Geschäftsführer Haas Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
erlässt das Amtsgericht Fürth am 07.02.2020 folgenden
Beschluss
1. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Fábián, wird ein Vorschuss auf
die Vergütung und die Auslagen in Höhe von
x EUR
bewilligt, der auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist.
In dem festgesetzten Betrag sind x % Umsatzsteuer enthalten.
2. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Vorschuss der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe
Mit Schriftsatz vom 31.01.2020 beantragte der Insolvenzverwalter den vorstehend
bewilligten Vorschuss. Die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erfolgt
gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters.
Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag
angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert und
in nächster Zeit nicht abgeschlossen werden kann (§ 9 InsVV). Mit dem geltend
gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Dem Antrag war daher stattzugeben.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 20.12.2018
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den Geschäftsführer Haas Hans, geboren am XX.XX.XXXX, Adalbert-Stifter-Str. 8,
91054 Erlangen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
Tabelle lfd. Nr. 89-116 (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.01.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 21.06.2018
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den Geschäftsführer Haas Hans, geboren am XX.XX.XXXX, Adalbert-Stifter-Str. 8,
91054 Erlangen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Genehmigung des
Vergleichs mit der Soennecken eG vom 14./18.06.2018
wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.07.2018, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3, EG, Bäumenstr. 32, 90762
Fürth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 21.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 12.04.2018
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den Geschäftsführer Haas Hans,
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
Insolvenzverwalters vom 01.02.2018.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von
156.081,32 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter erhält hiervon gem. § 63 Abs. 3 InsO 25%. Er beantragt
einen Zuschlag von xxx.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Xxx Auf die
ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen. Der Zuschlag ist
angemessen und gerechtfertigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.04.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 18.05.2016
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Büro-Organisation GmbH, Friedrichstraße 9, 91054 Erlangen, vertreten durch
den
Geschäftsführer Haas Hans, geboren am XX.XX.XXXX, Adalbert-Stifter-Str. 8,
91054
Erlangen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 3237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff, Rathsberger Str. 6, 91054
Erlangen, Gz.: RA- 00303-14
-
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Abschluss eines
Vergleiches über die Abgeltung der restoffenen Ansprüche der Masse gegen die
Familie
Haas durch Zahlung eines Einmalbetrages von 45.000 Euro zur Masse.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 02.06.2016, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 3, EG, Bäumenstr. 32, 90762
Fürth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 18.05.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3237 HRB 3237:Haas Büro-Organisation GmbH, Erlangen, Friedrichstr.9, 91054 Erlangen.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.07.2014 (Az. IN 297/14) das Insolvenzverfah…
Insolvenzbekanntmachung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/14 · Haas Büro-Organisation GmbH · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 297/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3237
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3237 HRB 3237:Haas Büro-Organisation GmbH, Erlangen, Friedrichstr.9, 91054 Erlangen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Haas, Thomas, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Haas, Hans, Erlangen, *XX.XX.XXX…
HRB 3237 Haas Büro-Organisation GmbH, Erlangen (Friedrichstr.9, 91054 Erlangen). Prokura erloschen: Haas, Hans, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.