HRB 35183
HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstr. 36, 01097 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 500,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 24.03.2026
- Datenstand
- 2026-05-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefanie Opitz
Moritzburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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GHW, Immobilien- und Handelsgesellschaft OHG
HRA 5512 · Amtsgericht Dresden
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
Aktenzeichen: 554 IN 649/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 24.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 12.12.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
Aktenzeichen: 554 IN 649/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 11.12.2024 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 28.556,75 EUR zu Grunde gelegt. Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 08.10.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
Aktenzeichen: 554 IN 649/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 12.02.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAARgenau Steffi Opitz
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.02.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
554 IN 649/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35183 HRB 35183: HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dresden, Hauptstr. 36, 01097 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.08.2018, AZ: 532 IN 649/18, ist das Insol…
HRB 35183 HRB 35183: HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dresden, Hauptstr. 36, 01097 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.05.2018, AZ: 532 IN 649/18, ist ein vorlä…
Forderungsprüfung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
532/554 IN 649/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAARgenau Steffi Opitz
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
- wurde am 01.08.2018 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden,
Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
18.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der
angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und
die Gläubiger bis zum 30.10.2018 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 649/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 649/18 · HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 649/18
- Wirksam am
- 30.05.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35183
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAARgenau UG
(haftungsbeschränkt), Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB
35183
vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Opitz
- wurde am 30.05.2018 um 10.50 Uhr Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße
14, 01159 Dresden, Telefax 0351 482916 29, Telefon geschäftlich 0351 482916 0,
Website www.bbl-law.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 649/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35183 HRB 35183: HAARgenau Steffi Opitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dresden, Hauptstr. 36, 01097 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2016. Geschäftsansc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.