HRB 218685

H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt) Isernhagen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 906 IN 478/25 - 8 - · H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 478/25 - 8 -
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 218685
906 IN 478/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 23.03.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 906 IN 336/25 - 8 - · H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 336/25 - 8 -
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 218685
906 IN 336/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 23.03.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 906 IN 506/24 - 8 - · H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 506/24 - 8 -
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 218685
906 IN 506/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 23.03.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Veränderungen
HRB 218685 HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallerstr. 34, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Zi. 1 und mit ihr die S…
HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallerstr. 34, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Zi. 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Isernhagen beschlossen. Isernhagen.
Veränderungen
HRB 218685 HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallerstr. 34, 30161 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Saini, Krishan, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ferraro, Claudio, H…
HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallerstr. 34, 30161 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Saini, Krishan, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ferraro, Claudio, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 218685 HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallenser Str. 34, 30161 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift (Berichtigung), nun Geschäftsanschrift: Hallerstr. 34, 30161 Hannover.
HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallenser Str. 34, 30161 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift (Berichtigung), nun Geschäftsanschrift: Hallerstr. 34, 30161 Hannover.
Neueintragungen
HRB 218685 HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallenser Str. 34, 30161 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Hallenser Str. 3…
HRB 218685: H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Hallenser Str. 34, 30161 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Hallenser Str. 34, 30161 Hannover. Gegenstand: Das Betreiben von gastronomischen Betrieben aller Art, Catering und Außenveranstaltungen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Saini, Krishan, Hannover, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.