HRB 213007

H2 Recycling & Textile GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Goldenstedt

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Registerdaten

Sitz
Goldenstedt
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Keane festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.03.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 36.575,96 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.848,96 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 40.424,92 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Der Zuschlag wurde antragsgemäß festgesetzt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 02.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Keane, An der Gräfte 22, 49377 Vechta, Tel.: 04441/978862, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: mail@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 28.064,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 188.103,97 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Vechta, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 10.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
02.05.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Keane festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

x
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

x
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

x
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

x
EUR
Auslagen zuzüglich

x
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

x
EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.03.2023 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von x EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von x EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach x EUR.

II.

Der beantragte Zuschlag war zu gewähren.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 27.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
05.04.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 03.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.03.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 213007 HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
15.06.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: Über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, Kampstraße 26, 49406 Barnstorf, (Geschäftsführer), ist am 07.06.2022 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christina Keane, An der Gräfte 22, 49377 Vechta, Tel.: 04441/978862, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: CKeane@Schultze-Braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.08.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.08.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 14.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 64/21 · H2 Recycling & Textile GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Wirksam am
03.11.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
10 IN 64/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, Kampstraße 26, 49406 Barnstorf, (Geschäftsführer), ist am 02.11.2021 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christina Keane, An der Gräfte 22, 49377 Vechta, Tel.: 04441/978862, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: CKeane@Schultze-Braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 02.11.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 213007 HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversam…
HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Beschlussfähigkeit und Vertretung), § 8 (Übertragung von Geschäftsanteilen), § 9 (Einziehung vom Geschäftsanteilen), § 10 (Kündigung) und § 11 (Ermittlung des Abfindungsguthaben): der ehemalige § 6 (Sonstige Bestimmungen) ist nunmehr § 12 beschlossen.
Neueintragungen
HRB 213007 HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2017 mit Änderung vom 10.08.2017. Die Gesellscha…
HRB 213007: H2 Recycling & Textile GmbH, Goldenstedt, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2017 mit Änderung vom 10.08.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Schwaförden (bisher Amtsgericht Walsrode HRB 206666) nach Goldenstedt beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt. Gegenstand: Sammlung, Verarbeitung und Handel mit Wertstoffen, insbesondere Textilien, sowie Recycling Management. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ajami, Hussein Hassan, Barnstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.