HRB 22740

H + S ingenieure GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
04.01.2024
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Klaus Schmidt

Heroldsberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Ingenieurdienstleistungen im Bereich Bauplanung, Projektsteuerung, Facility-Management, Bauaufsicht inkl. Kalkulation der Baukosten und Folgekosten für den Bauherrn, Gutachten sowie die Vermittlung von baunahen Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1507/23 · H+S ingenieure GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1507/23
Wirksam am
02.01.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22740
IN 1507/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

H+S ingenieure GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Äußere-Bayreuther-Straße 230, 90411 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 22740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Meinhardt, Gieseler & Partner Rechtsanwälte mbB, Rathenauplatz 4 - 8, 90489 Nürnberg, RAin Elpers als Prozesspflegerin
Geschäftszweig/Beschäftigung: Ingenieurdienstleistungen im Bereich Bauplanung, Projektsteuerung, Facility-Management, Bauaufsicht inkl. Kalkulation der Baukosten und Folgekosten für den Bauherrn, Gutachten sowie die Vermittlung von baunahen Dienstleistungen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)59890-0
Telefax: +49(911)59890-49
Email: nuernberg@curator.ag
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 20.02.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.
- Für den 'Fall, dass die Übernahmeverhandlungen, die zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch geführt werden, scheitern: Der Geschäftsbetrieb der
Insolvenzschuldnerin bleibt stillgelegt, § 157 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird nicht mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
beauftragt, § 157 S. 2 InsO.
- Der Verwertung der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 159 InsO berechtigt, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten.
- Vorsorglich wird auch der Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen
zugestimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- Hinterlegungsstelle bleibt die UniCredit Bank AG.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.11.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1507/23 · H+S ingenieure GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1507/23
Wirksam am
08.12.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22740
IN 1507/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
H+S ingenieure GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Äußere-Bayreuther-Straße 230, 90411 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 22740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Meinhardt, Gieseler & Partner Rechtsanwälte mbB, Rathenauplatz 4 - 8, 90489 Nürnberg

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der Schuldnerin am 07.12.2023 um 14:45 Uhr ein isoliertes Verfügungsverbot zur Führung von Passivprozessen auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22740 HRB 22740: H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Einzelprokura: Klitzsch, Kai, Ipsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 22740: H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Einzelprokura: Klitzsch, Kai, Ipsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22740 HRB 22740: H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
HRB 22740: H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22740 H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der …
H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22740 H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: De Falco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22740 H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Barta, Michael, Spardorf, *XX.XX.XXXX; DeFalco, M…
H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Barta, Michael, Spardorf, *XX.XX.XXXX; DeFalco, Mario, Dietenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22740 H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sedlmayr, Franz, Nürnberg, *XX.XX.X…
H + S ingenieure GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sedlmayr, Franz, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 22740 H + S ingenieure GmbH, Nürnberg (Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Ingenieurdienstleistunge…
H + S ingenieure GmbH, Nürnberg (Äußere Bayreuther Str. 230, 90411 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Ingenieurdienstleistungen im Bereich Bauplanung, Projektsteuerung, Facility-Management, Bauaufsicht inkl. Kalkulation der Baukosten und Folgekosten für den Bauherrn, Gutachten sowie die Vermittlung von baunahen Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Klaus, Heroldsberg, *XX.XX.XXXX; Sedlmayr, Franz, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der am 02.01.2006 gegründeten H + S ingenieure OHG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14171) gemäß Umwandlungsbeschluss vom 01.06.2006.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.