HRB 27515

H. N. City GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.12.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Aufstellung, Betrieb und Vermietung von Spielautomaten mit und ohne Glücksspielfunktion, Betreiben von Spielhallen, Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielautomaten mit oder ohne Glücksspielfunktion aufstellen, betreiben oder vermieten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielhallen betreiben

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 95/20 · H.N. City GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 95/20
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 27515
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.09.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 95/20 · H.N. City GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 95/20
Wirksam am
22.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 27515
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 16.10.2025 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 300,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.

Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 564 IN 95/20 · H.N. City GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 95/20
Wirksam am
12.05.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 27515
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen soweit diese ausreicht.
Gründe:

Das Verfahren wurde am 07.05.2020 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.02.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 3.071,41 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27515 HRB 27515: H. N. City GmbH, Dresden, Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.05.2020, AZ: 531 IN 95/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellsc…
HRB 27515: H. N. City GmbH, Dresden, Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.05.2020, AZ: 531 IN 95/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 564 IN 95/20 · H.N. City GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 95/20
Wirksam am
08.05.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 27515
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 95/20

531/546 IN 95/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer
Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden, HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli

Geschäftszweig: Aufstellung von Spielautomaten

- wurde am 07.05.2020 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Hoyerswerdaer Straße 5, 01099 Dresden, Telefon
geschäftlich: 0351 407985 40 Telefax: 0351 407985 69

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
26.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
07.08.2020 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

531 IN 95/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27515 H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Geschäftsanschrift: Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden.
H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Geschäftsanschrift: Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden.
Veränderungen
HRB 27515 H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nurhakli, Cafer, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nurhakli, Selma, Dresden, *XX.XX.XXXX.
H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nurhakli, Cafer, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nurhakli, Selma, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 27515 H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2009. Geschäftsanschrift: Behringstr. 16a, 01067 Dresden. Gegenstand des Unterne…
H. N. City GmbH, Dresden, Behringstr. 16a, 01067 Dresden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2009. Geschäftsanschrift: Behringstr. 16a, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Aufstellung, Betrieb und Vermietung von Spielautomaten mit und ohne Glücksspielfunktion, Betreiben von Spielhallen, Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielautomaten mit oder ohne Glücksspielfunktion aufstellen, betreiben oder vermieten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielhallen betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nurhakli, Cafer, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.