HRB 4763
H + K Erodiertechnik GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lübener Str. 7, 90471 NürnbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 31.01.2020
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Friederike Schecklmann
Maxhütte-Haidhof
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Tätigkeit auf dem Gebiet der Betriebsmittelerzeugung und deren Vertrieb, ferner die Beteiligung an solchen Betrieben und der Vertrieb von Pumpen und Armaturen im Groß- und Einzelhandel.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 30.12.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Schecklmann Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu folgenden Anträgen:
I.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, in dem vor dem Landgericht Amberg unter dem
Az.: 14 O 1094/23 geführten Rechtsstreit gegen
1) Schecklmann Fredericke, Ernst-von-Fromm-Str. 5, 93142 Maxhütte-Haidhof -Beklagte-
2) Schecklmann Harald, Ernst-von-Fromm-Str. 5, 93142 Maxhütte-Haidhof -Beklagter-
3) Schecklmann Industriebau GbR, vertreten durch d. vertretungsber. Gesellschafter, Ernst-von-Fromm-Str. 5, 93142 Maxhütte-Haidhof -Beklagte-
folgenden Vergleich zu schließen:
1. Die Beklagten zahlen als Gesamtschuldner an den Kläger EUR 35.000,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 01.03.2026.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beklagten zu 1) und zu 2) an den Erlösen aus der Verwertung der Maschinen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der H + K Erodiertechnik GmbH kein Anspruch zusteht.
3. Die Beklagten nehmen ihre Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren H + K Erodiertechnik GmbH zurück.
4. Mit diesem Vergleich und der Zahlung des Betrages lt. Ziffer 1. des Vergleiches sind alle gegenseitigen Forderungen, mit Ausnahme der Ziffer 3. und 5. abgegolten und erledigt.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 15% und die Beklagten als Gesamtschuldner 85%.
II.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, in dem vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Az.: 10 O 7449/23 geführten Rechtsstreit gegen
PMAS (Präzisions Manufaktur Schecklmann) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Schecklmann Frederike, Im Gewerbepark 3, 92331 Parsberg -Beklagte-
beigetreten zum Vergleichsabschluss: Schecklmann Fredericke, Ernst-von-Fromm-Straße 5, 93142 Maxhütte-Haidhof -Beigetretene-
folgenden Vergleich zu schließen:
1. Die Beklagte und die Beigetretene zahlen als Gesamtschuldner an den Kläger EUR 40.000,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.03.2026.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 75% und die Beklagte 25%.
3. Die Beitretende trägt keine Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs. Ihre eigenen Kosten trägt sie selbst.
4. Die Beklagten und die Beigetretene nehmen ihre Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren H + K Erodiertechnik GmbH zurück.
5. Mit diesem Vergleich und der Zahlung des Betrages lt. Ziffer 1. des Vergleiches sind alle gegenseitigen Forderungen, mit Ausnahme der Ziffer 2. und 4. abgegolten und erledigt.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 15.04.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Schecklmann Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Berechtigung, folgende Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen:
1) Gegen a) Fredericke Schecklmann und b) Harald Schecklmann als Gesamtschuldner auf Zahlung von 53.550,00 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten.
2) Gegen a) Fredericke Schecklmann, b) Harald Schecklmann und c) die Schecklmann Industriebau GbR als Gesamtschuldner auf Zahlung von 48.195,00 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten.
3) Gegen a) Fredericke Schecklmann und b) Harald Schecklmann auf Feststellung, dass diesen an den Erlösen aus der Verwertung der Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der H+K Erodiertechnik GmbH kein Anspruch zusteht.
4) Gegen a) Fredericke Schecklmann und b) Harald Schecklmann als Gesamtschuldner auf Zahlung von 863.251,54 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten.
wird bestimmt auf
Montag, 06.05.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 17.03.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch
die Geschäftsführerin Schecklmann Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Fábián Daniel, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, Gz.: DF/OG (F30)
- Insolvenzverwalter -
Beschluss
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.01.2020 wird geändert.
2. Der Berichts- und Prüfungstermin, anberaumt auf Dienstag, 24.03.2020, 08:00
Uhr, Saal152, wird abgesetzt.
3. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, hinsichtlich der eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, der Möglichkeit zur Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie zu den in der Insolvenzordnung bezeichneten
Angelegenheiten:
§§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
bis zum 09.04.2020 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu
nehmen, damit ggf. wiederum das mündliche Verfahren angeordnet werden kann.
Die bereits im Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.01.2020
veröffentlichten besonderen Erörterungs- und Abstimmungspunkte lauten wie
folgt:
a) Der Insolvenzverwalter ist gem. §§ 159, 160 InsO berechtigt, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen einschließlich des Unternehmens im Ganzen zu
verwerten.
b) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher
Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher
Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2
Nr. 3 InsO.
c) Hinterlegungsstelle bleibt die Sparkasse Nürnberg
Hinweis: Sollte innerhalb der gesetzten Frist die Anordnung des mündlichen
Verfahrens nicht beantragt und/oder keine Stellungnahmen bzw. Anträge gegen die
bekannten Abstimmungspunkte bei Gericht eingehen, so gilt die Zustimmung zur
Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO als
erteilt, vgl. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO
4. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt ebenso im schriftlichen
Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Gründe:
Der mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.01.2020 mündlich anberaumte
Berichts- und Prüfungstermin war aufgrund der dynamischen Entwicklungen im
Umgang mit dem Corona-Virus 2019-nCoV (SARS-CoV-2) abzusetzen und gem. § 5 InsO
das schriftliche Verfahren anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 24.02.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch
die Geschäftsführerin Schecklmann, Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 21.02.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4763 HRB 4763: H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.01.2020 (Az. IN 1160/19) das Insolvenzve…
Forderungsprüfung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 29.01.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Verfahren über den Antrag d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch
die Geschäftsführerin Schecklmann Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: die Tätigkeit auf dem Gebiet der Betriebsmittelerzeugung und
deren Vertrieb, ferner die Beteiligung an solchen Betrieben und der Vertrieb
von Pumpen und Armaturen im Groß- und Einzelhandel.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.01.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Daniel Fábián
Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5982700
Telefax: +49 (911) 5982701
Email: info@kanzleifabian.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 24.03.2020, 08:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
a) Der Insolvenzverwalter ist gem. §§ 159, 160 InsO berechtigt, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen einschließlich des Unternehmens im Ganzen zu
verwerten.
b) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher
Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher
Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2
Nr. 3 InsO.
c) Hinterlegungsstelle bleibt die Sparkasse Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 24.03.2020, 08:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.10.2019 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1160/19 · H + K Erodiertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1160/19
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 4763
In dem Verfahren über den Antrag d.
H + K Erodiertechnik GmbH, Lübener Straße 7, 90471 Nürnberg, vertreten durch
die Geschäftsführerin Schecklmann Johanna Friederike Helene, geb. Kohlhaas,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 4763
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 01.11.2019 um 06:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Daniel Geza
Tibor Fábián, Rudolphstr. 30, 90489 Nürnberg, Telefon: 0911/5982700, Telefax:
0911/5982701, Email: info@kanzleifabian.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4763 HRB 4763: H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neu…
HRB 4763 HRB 4763: H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kandsberger, Hans, Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schecklmann, Friederike, Maxhütte-Haidho…
HRB 4763 HRB 4763: H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Welß, Stefan, Fürth, *XX.XX.XXXX.
HRB 4763 H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rose, Jürgen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4763 H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg, Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kandsberger, Johannes, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4763 H + K Erodiertechnik GmbH, Nürnberg (Lübener Str. 7, 90471 Nürnberg). Bestellt: Geschäftsführer: Kandsberger, Johannes, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.