HRB 9452
H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Cunewalde
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Registerdaten
- Sitz
- Cunewalde
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH Weigsdorf
- H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH Cunewalde
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 145 IN 382/17 · H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 382/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 9452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 9452 eingetragenen H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Oberlausitzer Straße 11, 02733 Cunewalde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.
Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 16,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 382/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 382/17 · H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 382/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 9452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 9452 eingetragenen H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Oberlausitzer Straße 11, 02733 Cunewalde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Lothar Boll, Königsallee 40, 40212 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.
Vergütung X €
Auslagen 0,00 €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 27 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 382/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 382/17 · H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 382/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 9452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 9452 eingetragenen H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Oberlausitzer Straße 11, 02733 Cunewalde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Dr. Thomas Hoffmann/ Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt wie folgt festgesetzt.
Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 31,7 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten X €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 382/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 30.08.2018, AZ: 145 IN 382/17, wurde die Anordnung der E…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.08.2017, AZ: 145 IN 382/17, ist das Insolvenzverfahre…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Bestellt: Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit …
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Bestellt: Geschäftsführer: Gregel, Jörg, Bückeburg, *XX.XX.XXXX; Paris, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX, je…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hurley, Laurence Stephen, Solihull/Großbritannien / Vereinigtes Königre…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschafts…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Prokura erloschen: Burmann, Matthias-Friedrich, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX; Hornkamp, Andreas, Bochum, *…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschafts…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Die Gesellschaft hat am 09.10.2015 mit der Amtek Technologies Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfur…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.03.2014 mit der Amtek Kuepper GmbH mit dem Sitz i…
HRB 9452 HRB 9452: H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschafts…
HRB 9452 HRB 9452:H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weidlich, Harald, Werdohl, *XX.XX.XXXX.
HRB 9452 HRB 9452:H.J. Küpper System- und Modultechnik GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde.Die Gesellschaft hat am 13.03.2014 mit der Amtek Kuepper GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hambur…
HRB 9452 HRB 9452:H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde.Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geän…
HRB 9452 H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hornkamp, Andreas, Bochum, *XX.XX.XXXX.
HRB 9452 H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH, Cunewalde, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Burmann, Matthias-Friedrich, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX.
HRB 9452 H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH, Weigsdorf, Oberlausitzer Str. 11, 02733 Cunewalde. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 05.08.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurd…
HRB 9452 H.-J. Küpper Beteiligungs GmbH, Weigsdorf (Oberlausitzer Straße 11, 02733 Cunewalde). Bestellt: Geschäftsführer: Küpper, Alexander, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.