HRB 17223
H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Haberstraße 36, 42551 VelbertGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Velbert
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 06.11.2019
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Carsten Paris
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJörg Gregel
Bückeburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Velbert
- H.J. Küpper Metallvearbeitung GmbH Velbert
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, die Bearbeitung, der Handel mit und der Vertrieb von Metallen, Metallerzeugnissen, Kunststoffen und ähnlichen Werkstoffen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 145 IN 381/17 · H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17223
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17223 eingetragenen H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, geschäftsansässig Haberstraße 36, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Bastian Messow, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters -in Ergänzung des Beschlusses vom 03.05.2023- wie folgt neu festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €
Auf die Vergütung ist die durch Beschluss vom 03.05.2023 festgesetzte Vergütung anzurechnen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Seit der ursprünglichen Vergütungsfestsetzung wurden weitere Einnahmen generiert. Der neue Wert für die Berechnung der Vergütung beträgt 18.911.083,63 €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 381/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 381/17 · H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17223
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17223 eingetragenen H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, geschäftsansässig Haberstraße 36, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Bastian Messow, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
werden die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters in Ergänzung des Beschlusses vom 03.05.2023 wie folgt neu festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €
Auf die Vergütung ist der bereits durch Beschluss vom 03.05.2023 festgesetzte Betrag anzurechnen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der (vorläufige) Sachwalter übte sein Amt vom 19.05.2017 bis zum 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Seit der ursprünglichen Vergütungsfestsetzung wurden weitere Einnahmen generiert. Der neue Wert für die Berechnung der Vergütung beträgt 18.917.998,32 €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 381/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 381/17 · H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17223
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17223 eingetragenen H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, geschäftsansässig Haberstraße 36, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Bastian Messow, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.
Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 16,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 381/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 381/17 · H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/17
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17223
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17223 eingetragenen H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, geschäftsansässig Haberstraße 36, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Bastian Messow, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Dr. Thomas Hoffmann/ Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt wie folgt festgesetzt.
Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 31,7 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten X €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 381/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 381/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Dham, Anubhav, Malviya Nagar/New Delhi/Indien / Indien, *XX.XX.XXXX; Sabharwal, Kunal, Kalka…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Gregel, Jörg, Bückeburg, *XX.XX.XXXX; Paris, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelve…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurley, Laurence Stephen, Solihull / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2016/29.08.2016 s…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlo…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlo…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Mit der Amtek Technologies Deutschland GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99137) als herrschendem Unternehmen ist …
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Prokura erloschen: Burmann, Matthias-Friedrich, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX; Hornkamp, Andreas, Bochum, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Der mit der Amtek Kuepper GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 129542) am 13.03.2014 abgeschlossene Beherrschungs- un…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlo…
HRB 17223 HRB 17223: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Weidlich, Harald, Werdohl, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 HRB 17223:H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert.Mit der Amtek Kuepper GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 129542) als herrschendem Unternehmen ist am 13.03.2014 ein B…
HRB 17223 HRB 17223:H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert.Mit der Amtec Kuepper GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 129542) als herrschendem Unternehmen ist am 13.03.2014 ein B…
HRB 17223 HRB 17223:H.J. Küpper Metallvearbeitung GmbH, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert.Aufgrund Schreibfehlerberichtigung nunmehr: H.J. Küpper Metallbearbeitung GmbH.
HRB 17223 HRB 17223:H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert.Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
HRB 17223 HRB 17223:H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hornkamp, Andreas, Bochum, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Burmann, Matthias-Friedrich, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX.
HRB 17223 H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, Haberstraße 36, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegens…
HRB 17223 H.J. Küpper Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert (Haberstraße 36, 42551 Velbert). Nicht mehr Geschäftsführer: Küpper, Hans-Joachim, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführ…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.